Ein Augenschein im modern eingerichteten Cannabis-Laden «Green Passion» in Zürich: Es ist ein Kommen und Gehen – Interessierte, die die Neugier in den Laden getrieben hat, und Stammkunden geben sich die Klinke in die Hand. Plötzlich taucht ein älterer Herr im Laden auf. Er erzählt, er habe Multiple Sklerose und seine Ärztin habe ihn vorbeigeschickt.
Der Umweg über Fachliteratur
Geschäftsführerin Agi Petrova nimmt sich des älteren Herrn an und versucht, ihn so gut es geht zu beraten. Das Problem: Agi Petrova darf ihm keine Hinweise zur Wirkung und Anwendung ihrer Produkte geben. Sie verweist auf Bücher und sucht mit ihm zusammen Passagen darin, die ihm bei seiner Krankheit weiterhelfen könnten.
Cannabis-Produkte sind keine Heilmittel
Die Produkte, die in Cannabis-Läden verkauft werden, fallen nicht unter das Heilmittelgesetz. Deshalb dürfen Verkäufer weder eine medizinische Wirkung bewerben, noch Anwendungshinweise geben. Die Öle, Tinkturen, Pasten und Blüten werden je nachdem als Gebrauchsgegenstand, Chemikalien, Kosmetika, Lebensmittel oder Tabakersatzprodukte eingestuft und verkauft.
Agi Petrova und ihr Team haben sich mit der Situation arrangiert. Sie verkaufen im Laden auch Fachliteratur, verschiedentlich hängen Info-Blätter an den Wänden, die von Medizinern verfasst wurden. So versuchen die Cannabis-Shops, ihren Kunden trotz verbotener Beratung die wichtigsten Informationen anzubieten.
Fast kein THC, dafür das «Wundermittel» CBD
«Wir sind kein Kifferladen», betont Agi Petrova routiniert. In den Köpfen der meisten Leute halte sich das Bild des illegalen Kiffers hartnäckig, wenn es um Cannabis geht. Die Produkte im «Green Passion» enthalten aber alle weniger als ein Prozent der Substanz THC, die für den Rausch sorgt. Dafür ist der Anteil Cannabidiol höher, kurz CBD.
Dieser Substanz wird eine beruhigende Wirkung nachgesagt. Zudem soll sie unter anderem entzündungshemmend wirken und weitere medizinische Eigenschaften haben. Untersucht ist das freilich noch zu wenig. Das Bundesamt für Gesundheit weist in einem Merkblatt lediglich darauf hin, dass CBD keine psychoaktive Wirkung habe wie THC.
Polizei verteilt auch bei legalem Cannabis Bussen
Probleme bereitet legales Cannabis auch der Polizei. Die Blüten werden grösstenteils geraucht und unterscheiden sich in Geschmack und Aussehen nicht von illegalem Cannabis. Die Stadtpolizei Zürich büsst demnach jeden Cannabis-Konsumenten. Man kann sich jedoch weigern, die Busse zu bezahlen. Das beschlagnahmte Cannabis wird daraufhin aufwändig analysiert. Legales Gras wird dem Konsumenten zurückgegeben.