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Illegale Stehroller: Fahrer riskieren hohe Bussen
Aus Kassensturz vom 03.05.2016.
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Umwelt und Verkehr Illegale Stehroller: Fahrer riskieren hohe Bussen

Sie sind trendig, versprechen Fahrspass und heissen Smart Wheel. Die Geräte dürfen in der Schweiz zwar verkauft werden, damit auf Strassen und Trottoirs fahren ist aber verboten. «Kassensturz» zeigt: Viele Verkäufer klären die Kunden nicht auf, sondern gefährden sie mit verwirrenden Informationen.

«Smart-Wheels» sind vergleichbar mit Rollbrettern, mit dem grossen Unterschied, dass zwei Elektromotoren den Stehroller bis auf 25 Km/h beschleunigen. Die Strassenpiloten müssen ohne Lenk- oder Haltestange auskommen, gesteuert wird das Gefährt einzig mit leichtem Fusswippen.

Der 14jährige M. Carlen schreibt «Kassensturz»: «Ich wollte mir unbedingt so ein Gerät zulegen, und habe dafür lange gespart. Bei Mediamarkt steht bei den Stehrollern ein Plakat, auf dem steht, dass ich mit diesem Fahrzeug auf Strassen und Velowegen fahren darf. Ich habe mich bei der Polizei in meinem Dorf erkundigt, und die sagt genau das Gegenteil. Was stimmt denn nun?»

Töfflinummer zwingend

Für Klartext sorgt Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen Astra. Die meisten dieser Stehroller dürfen nicht auf die Strasse: «Stehroller sind nur dann zugelassen, wenn sie eine Töfflinummer tragen. Und um eine solche zu erhalten, muss für jedes einzelne Modell eine Typenprüfung vorliegen.»

Es sei Sache der Importeure oder der Verkäufer, eine solche Typenprüfung beim Bundesamt für Strassen zu beantragen. Bisher hat aber nur ein einziges Gerät die Strassenzulassung erhalten: Das Modell TP der Firma Segway. Alle anderen Geräte dürfen nur auf Privatgrund benutzt werden, und auch dieser muss zusätzlich abgesperrt werden. So will es das Gesetz.

Die Typenprüfung zu erhalten ist gar nicht so einfach, sagt Marcel Knoerle, Mitinhaber von Stay Mobile GmbH. Er hat in den letzten 3 Jahren rund 500 Stehroller importiert und verkauft sie über verschiedene Schweizer Verkaufskanäle. Denn der Verkauf seiner Geräte ist gesetzlich erlaubt – damit fahren aber nicht: «Die Anforderungen sind extrem hoch, höher noch als bei Mofas und Autos», nervt sich der Geschäftsmann: «Das ist doch absurd. In Deutschland dürfen unsere Geräte schon lange mit dem TÜV-Prüfzeichen auf Strassen und Trottoirs herumfahren.»

In Deutschland mit TÜV-Siegel erlaubt

Genauer: Einrädrige Solo-Weehls sind auf Europas Strassen ebenso verboten wie in der Schweiz. Alle zweirädrigen Stehroller sind in Deutschland, Oesterreich und Frankreich erlaubt, sofern sie mit einer Lenkstange ausgerüstet sind. Warum nicht auch in der Schweiz? «Die Anforderungen haben zum Ziel, dass solche Geräte sicher im Strassenverkehr unterwegs sein können», erklärt Thomas Rohrbach vom ASTRA und betont: «Die Typenprüfung ist wie eine Art Versicherung, sei es für den Gerätebenutzer, sei es auch für den Importeur und den Verkäufer».

Kein Versicherungsschutz und 1000 Franken Bussen

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Elektro-Stehroller: Viele sind auf Strasse und Trottoir verboten
aus Espresso vom 08.12.2015. Bild: Youtube / Matthew Yip
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Bei einem Unfall mit einem Gerät ohne Typenprüfung (ohne Nummernschild also) kann es auf öffentlichem Grund sehr teuer werden: «Das ist so, wie wenn Sie beim Auto die Nummer abschrauben. Auch da verfällt der Versicherungsschutz», stellt der ASTRA-Mediensprecher klar.

Wer auf öffentlichem Grund mit einem verbotenen Stehroller jemanden umfährt, muss unter Umständen selber für den Schaden aufkommen. Das können schnell hunderttausende Franken sein.

Teuer wird es auch für Fahrer solcher Geräte, wenn sie damit auf öffentlichem Grund erwischt werden: Laut Stadtpolizei Zürich droht eine Verzeigung, was schnell einmal 1000 Franken und mehr kosten kann. Nicht ausgeschlossen ist zudem auch der Fahrausweisentzug.

Bessere Kundeninformation gefordert

Unter diesen Umständen verzichtet M. Carlen auf den Kauf seines langersehnten Boards. Warum informiert Mediamarkt seine Kunden falsch? Filialleiter Marcel Heller nimmt Stellung: «Uns ist bewusst, dass unser Informationsschild bei der Kundschaft für Verwirrung sorgen kann.» Das Schild sei für das gesamte Mediamarkt-Sortiment gültig, also auch für Elektrobikes zum Beispiel. Doch Mediamarkt verspricht Besserung: «Wir werden in Zukunft auf den Verpackungen der Stehroller Etiketten anbringen, mit dem Hinweis, dass diese Geräte nur auf privatem Grund benützt werden dürfen. Zusätzlich weisen wir mit einem Infoblatt in der Verpackung darauf hin».

Hinweis auf Fahrverbot fehlt oft

Auch Franz Carl Weber und Migros wollen die Kundeninformtion verbessern, und mit Hinweisen auf und in der Verpackung auf das Fahrverbot auf öffentlichem Grund hinweisen, heisst es auf Anfrage von «Kassensturz». Manor will mit Informationstafeln bei den Geräten auf das geltende Fahrverbot hinweisen. Und Coop schreibt «Kassensturz», dass ihr Importeur daran sei, eine Typenprüfung für Stehroller im Sortiment zu erhalten.

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