Das Ehepaar Martin und Franziska Breitinger reist oft nach Elba. Im letzten Sommer verletzte sich Martin Breitinger beim Velofahren am Schienbein. Er befürchtete schon, die Wunde müsse genäht werden. Doch ein Apotheker empfahl ihm einen Wundspray namens Trofodermin. Schon nach kurzer Zeit war die Wunde verheilt.
Auch zu Hause verwendet das Ehepaar den Spray, bis er leer ist. Weil das Mittel in der Schweiz nicht erhältlich ist, bestellt Franziska Breitinger das Mittel auf der Website einer italienischen Online-Apotheke. «Die Bestellung lief ohne Probleme, es hiess nie, dass das Mittel nicht in die Schweiz geliefert werden kann oder man ein Arztzeugnis vorlegen müsste», erzählt Franziska Breitinger.
Statt Lieferung: Forderung von 400 Franken von Antidoping Schweiz
Anstelle der Lieferung erhalten Breitingers jedoch einen geharnischten Brief von der Stiftung Antidoping Schweiz. Der Wundspray Trofodermin enthalte die wachstumsfördernde Substanz Clostebol, eine Dopingsubstanz. In der Schweiz seien Medikamente mit diesem Inhaltsstoff nicht zugelassen. Die Sprays seien beschlagnahmt und der Besitz von diesen Mitteln wäre strafbar. Für den Einzug und die Vernichtung des Medikaments verrechnet die Agentur eine satte Gebühr von 400 Franken.
Martin Breitinger vermutet ein Missverständnis und versucht die Sache zu klären. Er hätte einen Velounfall gehabt und wollte mit dem Spray lediglich eine Wunde heilen. Mit Doping habe er nichts am Hut, schreibt er der Antidoping-Stiftung. Doch vergeblich.
Antidoping Schweiz rechtfertigt hartes Vorgehen
Matthias Kamber, Direktor von Antidoping Schweiz, rechtfertigt das harte Vorgehen gegen unbescholtene Freizeitsportler: «Wir hatten mehrere Beispiele, in denen Eltern Dopingmittel bestellten und sagten, das sei für sie. Aber es war für den Sohn, der Spitzensportler ist. Deshalb machen wir keine Unterscheidung mehr zwischen Sportlern und andern.»
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Laut Kamber werden pro Jahr rund 500 Stichproben mit Dopingmitteln am Zoll beschlagnahmt. Am meisten herausgefischt würden wachstumsfördernde Substanzen, sogenannte Anabolika.
Rechtsexperte: Kritik an Höhe der Gebühren
Christoph Zenger, Professor für Gesundheitsrecht an der Universität Bern, kritisiert das harte Eingreifen von Antidoping Schweiz. «Diese Massnahme ist unverhältnismässig. In diesem Fall wäre es einfacher gewesen, die Sendung aus Italien an die Apotheke zurückzuschicken und das den Bestellern mitzuteilen.»
Damit wäre auch die hohe Gebühr für die Vernichtung hinfällig geworden. Die Höhe der Gebühr von 400 Franken sei ausserdem auch nicht nachvollziehbar. Denn bei Antidoping Schweiz fehle ein entsprechendes Gebührenreglement, kritisiert der Rechtsexperte.
Antidoping-Schweiz-Direktor Matthias Kamber will das so nicht stehen lassen. Die Gebühr sei eine Aufwandentschädigung für die Vernichtung der Medikamente. Hierzu gebe es ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2015, welches die Gebühr rechtfertige.
Trotz allem: Das Ehepaar Breitinger kann das Ganze nur schwer nachvollziehen. Ob die 400 Franken in ihrem Fall gerechtfertigt sind, müsste allerdings ein Gericht entscheiden. Sie haben den Fall nun abgeschlossen und die Gebühr widerwillig bezahlt. Zurück bleibt das Gefühl, dass Antidoping Schweiz in ihrem Fall jegliches Augenmass vermissen liess.