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Kampf gegen kalte Betten Rote Köpfe wegen höherer Kurtaxen

In den vergangenen Jahren haben verschiedene Gemeinden die Kurtaxen massiv erhöht. Ferienwohnungs- und Chaletbesitzer empfinden diese Erhöhungen oft als überrissen und ärgern sich. Der Tourismus-Experte sagt jedoch, dies sei sinnvoll im Kampf gegen kalte Betten.

Die Kurtaxen bezahlen meist Hotelgäste und Mieter von Ferienwohnungen. Die Einnahmen werden in die touristische Infrastruktur investiert. In Zürich beispielsweise beträgt die sogenannte Citytax 2.50 Franken pro Person und Nacht. «Fast zehn Millionen Franken kamen so 2016 zusammen», sagt Ueli Heer von Zürich Tourismus. Gebraucht wird das Geld um Zürich in der Welt als Reiseziel bekannt zu machen. Daneben führt Zürich Tourismus mit der Tourist-Information im Zürcher Hauptbahnhof die Anlaufstelle für Touristen in der Limmatstadt.

In der Unterengadiner Gemeinde Scuol beträgt die Kurtaxe ab 2018 neu 2.80 Franken. 2016 nahm die Gemeinde rund eineinhalb Millionen Franken mit der Kurtaxe ein. Mit diesem Geld würden unter anderem die Wanderwege und Langlaufloipen gepflegt, der Skibus finanziert, aber auch die Tourismusbüros. Auch ans Defizit des Thermalbades würde ein Beitrag geleistet, sagt der Gemeindeschreiber Andri Florineth und fügt an: «Die Kurtaxen vermögen nur einen Teil der Ausgaben zu decken.»

Sechs Franken pro Nacht: «Völlig überrissen!»

Es gibt Tourismusorte, welche die Kurtaxe in den letzten Jahren massiv erhöht haben. Dazu gehört beispielsweise die Gemeinde Leukerbad VS. Neu müssen Touristen dort sechs Franken pro Nacht und Person bezahlen. Von der massiv höheren Kurtaxe sind auch die Eigentümer von Ferienwohnungen betroffen.

Bis vor zwei Jahren bezahlte ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» 150 Franken Kurtaxen pro Jahr für seine 4,5-Zimmerwohnung in Leukerbad. Seit letztem Jahr sind es 2160 Franken. Er findet diese Erhöhung völlig überrissen: «Die Gemeinde Leukerbad geht davon aus, dass eine 4,5-Zimmerwohnung während 60 Tagen von jeweils 6 Personen bewohnt wird. Da wir unsere Wohnung jedoch ausschliesslich zu zweit nutzen und nicht vermieten, zahlen wir für eine Leistung, die wir gar nicht beanspruchen.»

Das Bundesgericht gab im September 2017 den Zweitwohnungsbesitzern von Leukerbad teilweise recht. Leukerbad darf nur mit 50 statt mit 60 Tagen Vermietung rechnen.

Wenig attraktive Leistungen der Leukerbad Card Plus

Quasi als Gegenleistung für die Kurtaxen gibt es in Leukerbad neu die Leukerbad Card Plus. Der betroffene Wohnungsbesitzer findet diese wenig attraktiv: «Auf den Thermalbad-Eintritt gibt es gerade mal zehn Prozent Rabatt. Da sind andere Ferienregionen im Bündnerland oder im Schwarzwald viel grosszügiger.» Er wolle seine Wohnung nun verkaufen, allerdings sei das alles andere als einfach, weil derzeit viele Wohnung in Leukerbad zu verkaufen seien. «Bis jetzt haben sich noch keine Interessenten gemeldet.»

Die Gemeinde Leukerbad schreibt «Espresso», man habe die Kurtaxe erhöht, nachdem letztes Jahr der Kanton Wallis die Obergrenze für die Kurtaxe aufgehoben habe. Der Mehrwert in Form von Zusatzleistungen und Vergünstigungen von Leukerbad Tourismus an die Gäste sei seit längerem höher gewesen als verrechnet worden sei. Nun entspreche die Kurtaxe dem tatsächlichen Wert.

Statt Gemeindesteuern Kurtaxe erhöhen

Ebenfalls massiv höhere Kurtaxen muss ein «Espresso»-Hörer für sein Chalet in Nendaz VS berappen. Bisher bezahlte er für sich und seine Frau 200 Franken pro Jahr. Neu sollen es 875 Franken sein. Auch er vermietet sein Chalet seit längerer Zeit nicht mehr, weil er schlechte Erfahrungen gemacht hat. Er kritisiert die mangelhafte Infrastruktur der Gemeinde Nendaz: «Im Sommer gibt es nicht einmal einen Bus im Ort. Der fährt nur im Winter.»

Aurélie Perroud, von Nendaz-Tourismus sagt, dass mit der Erhöhung der Kurtaxe die Infrastruktur für die Gäste und die Zweitwohnungsbesitzer verbessert werden soll. So seien Themenwanderwege, ein Barfusspfad, Mountainbike-Strecken oder ein Kinderspielplatz geplant. Auch der Ortsbus sei ein Thema. Neu werde die Kurtaxe für Ferienwohnung pauschal verrechnet, dies senke den administrativen Aufwand und solle die Zweitwohnungsbesitzer motivieren, ihre Wohnung vermehrt zu vermieten. So könnten kalte Betten vermieden werden. Während der Vernehmlassung seien 450 Anträge von Zweitwohnungsbesitzern eingegangen. «Das sind nur gerade acht Prozent. Alle Einwendungen wurden geprüft und das Kurtaxen-Reglement wurde entsprechend überarbeitet.» Im Dezember 2017 wird über das neue Reglement abgestimmt.

Kostenwahrheit oder Kampf gegen kalte Betten

Christian Laesser, Professor für Tourismus an der Universität St. Gallen, versteht einerseits den Ärger der Zweitwohnungsbesitzer. Er betont aber, dass auch sie Leistungen in Anspruch nähmen und dafür bezahlen müssten. «Immer mehr Gemeinden gehen in letzter Zeit dazu über, eine pauschale Steuer pro Wohnung oder Hotelzimmer zu verlangen, anstatt jede einzelne Nacht zu besteuern. Das ist administrativ viel einfacher und auch das Betrugspotenzial ist viel kleiner.» Die Idee dahinter sei auch, Zweitwohnungsbesitzer dazu zu animieren, ihre Wohnungen vermehrt zu vermieten und so kalte Betten zu vermeiden.

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