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Schuften beim Schnuppern: Auf der Jobsuche ausgebeutet
Aus Kassensturz vom 03.05.2016.
abspielen. Laufzeit 12 Minuten 25 Sekunden.

«Kassensturz undercover» «Putzfrau gesucht»: Fieser Trick für eine Gratis-Reinigung

Ein Büro sucht im Internet eine Haushalts-Allrounderin und Bürohilfe. Bewerberinnen wurden zum Schnuppern ins zürcherische Fällanden eingeladen und mussten einen Tag lang eine Privatwohnung reinigen. Gratis. Auf den Job bewarb sich auch eine «Kassensturz»-Reporterin.

Sabrina Z. und Mandy H. haben sich auf ein Inserat im Internet beworben. Ab sofort Haushalts-Allrounderin und Bürohilfe gesucht, stand da. Festanstellung möglich. Bewerbung telefonisch oder per SMS. Beide Frauen wurden zum «Schnuppern» eingeladen. Ein «Büro Dr. Weirauch» versprach einen Monatslohn von 5500 Franken. Das tönte gut.

  • Beide Frauen mussten die Privatwohnung putzen und zwar gratis.
  • Beide hatten das Gefühl, dass das «Büro Dr. Weirauch» gar niemand anstellen wollte, sondern nur eine Gratis-Putzkraft suchte.
  • Auch eine Kassensturz-Reporterin meldete sich auf das Inserat. Auch sie musste den ganzen Tag putzen und Büroarbeiten erledigen - hörte aber nichts mehr.

Hoffnung auf einen Superjob

«Ich habe mir einen Superjob erhofft», sagt Sabrina Z., die nach ihrer Mutterschaftspause Arbeit suchte. Anfangs März wurde sie vom «Büro Dr. Weirauch» zum Schnuppern aufgeboten. «Als ich ankam, musste ich ein Formular unterschreiben: «Schnupptag, gratis». Ich war überrumpelt, aber mir blieb nichts anderes übrig, da ich ja wirklich auf eine Stelle angewiesen war». Sabrina Z. musste ohne Pause, ohne ein Glas Wasser von 9 Uhr morgens bis 17 Uhr putzen, und zwar kein Büro, sondern eine Privatwohnung.

«Als erstes musste ich unterschreiben, dass ich an diesem Tag gratis arbeite», berichtet auch Mandy H. «Ich hatte das Gefühl, dass diese Frau gar niemanden einstellen möchte, sondern einfach jemanden zum gratis Putzen sucht.»

Nur Gratis-Putzfrau gesucht

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Schuften beim Schnuppern: Auf der Jobsuche ausgebeutet
aus Espresso vom 03.05.2016.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 50 Sekunden.

Organisiert sich da wirklich jemand eine Gratis-Putzfrau? Eine «Kassensturz»-Reporterin bewarb sich selber und wurde umgehend ins zürcherische Fällanden eingeladen (Erfahrungsbericht im «Espresso)». Auch sie musste ihren «Gratis-Ganztageseinsatz» mit Unterschrift bestätigen und putzte danach eine Wohnung und erledigte Korrespondenz. Die Undercover-Journalistin wurde dabei weder nach der Ausbildung gefragt, noch verlangte man Arbeitszeugnisse oder Referenzen von ihr.

Helikopterpilotin, Modedesignerin, Kinderbetreuerin

Eine Frau mit langen Blonden Haaren in einer Fernsehsendung.
Legende: Helga Wilpinger ist kein unbeschriebenes Blatt. SRF

Die Frau, die Jobsuchende zum «Schnuppern» aufbietet, heisst Helga Wilplinger. Sie ist keine Unbekannte: Die 47-jährige Österreicherin trat 2008 bei Kurt Aeschbacher als mondäne Modedesignerin und Helikopterpilotin auf. Vor drei Jahren gründete sie mit ihrem Partner, Frank Weirauch, in Pfäffikon SZ die Kinderkrippe Lucky Talents zur Förderung begabter Babys. Nach der Explosion einer unsachgemäss geflickten Luftmatratze mussten sich beide vor Gericht verantworten. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Behörden der Krippe bereits die Betriebsbewilligung entzogen, der Entscheid war allerdings noch nicht rechtskräftig.

Weder Zu- noch Absage

Ihre Erfahrungen

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Probearbeiten ist an und für sich keine schlechte Sache. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Schreiben Sie sie an «Kassensturz» oder gleich unten ins Kommentarfeld.

Keine der drei Bewerberinnen bekam von Helga Wilplinger eine Zusage. Trotz Nachfrage gab es nicht einmal eine Absage. Als sich Sabrina Z. erkundigte, wie die Aussichten auf die Stelle seien, antwortete Helga Wilplinger per SMS: «Danke. Bin gerade im Ausland. Schönen Tag.» Der Journalistin schrieb Helga Wilplinger auf die gleiche Frage das SMS: «Herzlichen Dank, bin gerade in Genf. Kläre es noch ab.»

In ihrer Stellungnahme gegenüber «Kassensturz» schreibt Helga Wilplinger: «Der Umstand, dass keine der Bewerberinnen bisher diese Stelle bekam, liegt einzig darin, dass sich aus verschiedensten Gründen keine der Bewerberinnen sowohl als Haushalts-Allrounderin als auch als Bürohilfe restlos als geeignet gezeigt hat.»

«Kassensturz»

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In dieser Serie schleusen sich Reporter in Firmen und Organisationen ein, um deren Machenschaften zu zeigen. Zum Dossier

Und weiter führt Helga Wilplinger aus: «Die Behauptung, dass ich meine Wohnung systematisch putzen lasse, ist schlicht nicht korrekt, und dass es sich um eine Geschäftsmethode handeln soll, weise ich entschieden zurück. Meines Erachtens habe ich weder Versprechungen gemacht, die nicht eingehalten wurden, noch bin ich mir bewusst, etwas Illegales gemacht zu haben.»

Probearbeiten: Das sind Ihre Rechte

  • Lässt ein Betrieb Kandidaten im Rahmen eines Probetages arbeiten, so muss er sie für ihren Einsatz entschädigen.
  • Ausgenommen sind sogenannte Schnuppertage, bei denen es nur ums Kennenlernen des Betriebes geht, der Kandidat aber keine Arbeiten verrichten muss.
  • Wurde die Höhe der Entschädigung nicht vereinbart, so muss der Betrieb einem Kandidaten einen orts- und branchenüblichen Lohn bezahlen.
  • Will der Arbeitgeber für den Probetag nichts oder nur die Spesen bezahlen, muss er dies dem Kandidaten im Voraus mitteilen. Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung kann der Kandidat eine Entschädigung verlangen.
  • Verunfallt ein Kandidat an einem Probetag, so ist die Unfallversicherung des Betriebes zuständig. Diese gilt auch für den Fall, dass der Angestellte keine Entschädigung bekommen hat.
  • Anders beim Schnuppertag: Dort ist die Nichtbetriebsunfallversicherung des aktuellen Arbeitgebers zuständig oder die Unfallversicherung der Krankenkasse.

Im «Kassensturz»-Studio erklärt Arbeitsrechtsexperte Roger Rudolph, welche Rechte Stellensuchende beim Schnuppern und Probearbeiten haben. Weitere Tipps lesen Sie im Artikel im Service-Kasten. Haben Sie selber schlechte Erfahrungen gemacht beim Probearbeiten. Schreiben Sie an «Kassensturz».

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Studiogespräch mit Roger Rudolph, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Aus Kassensturz vom 03.05.2016.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 32 Sekunden.

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