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Geldmacherei mit kostenpflichtigen Putz- und Zügel-Offerten
Aus Kassensturz vom 10.10.2023.
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KI-Bilder und Kostenfallen Wie Websites Verbraucher in die Irre führen

Webseiten werben mit Fake-Bildern und verstecken Kosten für Offerten in den AGB. Bis «Kassensturz» interveniert.

Andi Waber will zu Hause eine Ladestation für sein Elektroauto. Auf der Suche nach einer Firma für die Installation stösst er auf die Webseite ladestationelektroauto.ch und fordert via Anfrageformular eine Offerte an. Dabei erklärt er sich automatisch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden – ohne diese zu lesen. «Ein Menschenleben reicht ja nicht, um alle AGB zu lesen, die man im Internet akzeptieren muss!», kommentiert Waber schmunzelnd.

In diesem Fall hat das teure Konsequenzen: Nachdem Andi Waber das Angebot ablehnt, erhält er eine Rechnung – für die Offerte: 129.25 Franken. Eine Frechheit, findet er: «Wer Geld verlangt, soll den Preis klar nennen! Die Kosten in den AGB verstecken und nachher eine Rechnung verschicken, das geht gar nicht.»

Kein Einzelfall

Bei «Kassensturz» melden sich zehn Personen, die von Rechnungen für Offerten überrascht wurden. Auch die Plattform reinigung-zentrum.ch macht mit der gleichen Masche Geld. Hinter beiden Internetseiten steckt die Firma Share Systems AG aus St. Gallen.

«Kassensturz» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Was auf beiden Webseiten auffällt: überschwänglich positive Kundenmeinungen und schicke Bilder. SRF-Faktencheck-Redaktor Leonard Flach schaut sich die Seiten für «Kassensturz» genau an und entdeckt mehrere Fakes: «Diese Porträts sind ziemlich eindeutig von einer künstlichen Intelligenz generiert worden. Darauf deuten etwa die unterschiedlichen Ohrenringe hin oder der unnatürliche Gesichtsausdruck.»

KI-Programme stellen Bilder anhand von Fragmenten bestehender Bilder quasi neu zusammen – da können solche Fehler vorkommen.

Kosten dürfen nicht versteckt werden

Die versteckten Kosten für Offerten sind rechtlich problematisch. «Offerten dürfen zwar etwas kosten», erklärt Rechtsprofessorin Yeşim Atamer von der Uni Zürich. «Aber der Preis muss transparent gemacht werden. Wenn dieser Preis in den AGB versteckt wird, verstösst das meiner Meinung nach gegen Artikel 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.» Das heisst, ein Gericht könnte eine solche Klausel für nichtig erklären.

Das schreibt die Firma Share Systems zu den Vorwürfen

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Geschäftsführer Max Strässle verspricht, in Zukunft kein Geld mehr für Offerten verlangen. Er weist aber darauf hin, dass die Kosten für die Offerten in den AGB ausdrücklich ausgewiesen sind. «Die rechtliche Zulässigkeit hatten wir im Vorfeld durch einen Rechtsexperten prüfen lassen.»

Zu den Fakes auf den Webseiten, welche «Kassensturz» aufgedeckt hat, schreibt die Firma: «Wir verwenden Stockbilder und KI, um Kosten zu sparen. Wir nehmen Ihren Hinweis gerne entgegen, prüfen die Bilder und werden Anpassungen vornehmen, soweit eine Täuschungsgefahr entstehen kann.» Auf Nachfragen zu den manipulierten Bildern gab die Share Systems AG keine Antwort.

Die KI-Porträts hat die Firma inzwischen von der Webseite entfernt. Sie hält fest: «Die auf unseren Webseiten aufgeführten Kundenrezensionen entsprechen Aussagen von zufriedenen Kunden.» Belege dafür legte die Firma auch auf mehrmalige Nachfrage nicht vor.

Für Konsumentinnen und Konsumenten liegt das Problem bei der Umsetzung des Gesetzes, so Atamer: «Damit ein Gericht eingreifen kann, muss ein Konsument oder eine Konsumentenorganisation klagen. Das ist teuer und mit Prozessrisiken verbunden – darum wird wegen einer Rechnung von gut hundert Franken kaum jemand klagen.»

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Yeşim Atamer, Professorin für Privatrecht, Uni Zürich: «Solange gerichtlich nicht feststeht, dass es sich um eine nichtige Klausel handelt, müssen Sie zahlen»
Aus Kassensturz vom 10.10.2023.
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Sicherer unterwegs im Internet

«Alle AGB zu lesen, ist praktisch unmöglich», sagt auch die Rechtsexpertin. Sie empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, die AGB grob zu überfliegen und nach Geldbeträgen oder Begriffen wie Kosten oder Preis zu durchsuchen. So können Konsumenten gewisse AGB-Fallen erkennen.

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Yeşim Atamer, Professorin für Privatrecht, Uni Zürich: «AGB sollte man zumindest überfliegen und dabei auf Klauseln mit Summen achten.»
Aus Kassensturz vom 10.10.2023.
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Dabei kann auch ein kostenloses Online-Tool der Stiftung Konsumentenschutz helfen: Es durchsucht AGB automatisch nach nachteiligen Klauseln.

Kassensturz, 10.10.23, 21:05 Uhr

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