Peter Achermann stutzt, als er auf seiner Krankenkassenabrechnung einen Covid-Test aufgeführt findet. Der Name des Arztes sagt ihm nichts. Ebenso wenig kann er sich erinnern, am angegebenen Datum im August 2021 einen Test gemacht zu haben.
Zwei Wochen später erhält er eine weitere Leistungsabrechnung von der CSS – wieder mit einem Covid-Test. Der Leistungserbringer: derselbe Arzt. «Da wurde ich stutzig und habe die erste Abrechnung hervorgeholt», sagt Peter Achermanns Ehefrau, «ich habe mich gefragt. Was soll das?»
Kein Einzelfall
Wie Peter Achermann ergeht es mehreren Versicherten: Der besagte Arzt taucht als Leistungserbringer von Covid-Tests auf, welche sich die Betroffenen nicht erklären können. «Im ersten Moment fragt man sich natürlich, ob man den Test tatsächlich gemacht und ihn einfach nicht mehr präsent hat», erzählt Yvo Keller.
Der Student soll laut Leistungsabrechnung vom April 2022 gemeinsam mit seinem Bruder im November 2020 einen Test gemacht haben. «Ich habe nachgeforscht, Fotos, E-Mails und meinen Kalender angeschaut. Ich kam aber zum Schluss: Es handelt sich nicht um einen Test, den ich gemacht habe.»
Antworten stehen aus
«Kassensturz» kontaktiert den Arzt, fragt ihn, wie diese scheinbar falschen Abrechnungen zustande gekommen sind.
Er erklärt: Ein Geschäftspartner von ihm habe verschiedenen Testcenters noch nicht abgerechnete Covid-Tests abgekauft. Diese habe er für seinen Partner bei den Krankenkassen eingereicht, weil nur zugelassene Fachpersonen dazu in der Lage seien. Die Versicherer haben das Geld an ihn gezahlt, und er habe es dem Partner abzüglich einer Gebühr überwiesen. Die Krankenkassen hätten dann das Geld vom Bund zurückgefordert.
Mittlerweile ist der Arzt verstorben. Eine Erklärung dafür, wie genau die Gesundheitsdaten von Peter Achermann und Yvo Keller mit Covid-Tests in Verbindung gebracht wurden, die sie nicht gemacht haben, bleibt er vor seinem Tod – trotz wiederholter Nachfrage – schuldig.
Er schreibt allerdings, er habe die von seinem Geschäftspartner eingekauften Rechnungen nie gesehen und sei davon ausgegangen, dass sie stimmen. Ihre Korrektheit habe er sich von seinem Partner vertraglich zusichern lassen. Sollten Fehler passiert sein, dann vor seiner Beteiligung. Ebendieser Partner antwortet nicht auf die Fragen von «Kassensturz».
Warum haben die Krankenkassen nicht früher reagiert?
Sowohl Peter Achermann als auch Yvo Keller wenden sich an ihre Krankenkassen. Diese bestätigen: Sie sind nicht die einzigen, andere Versicherungsnehmende haben sich diesbezüglich bereits gemeldet.
Den Vorwurf, sie hätten die mutmasslich fehlerhaften Abrechnungen erkennen müssen, weisen die Kassen zurück. Bei Millionen von durchgeführten Corona-Tests sei es unmöglich, jede Rechnung auf ihre Korrektheit zu überprüfen. «Wenn der Leistungserbringer abrechnungsberechtigt und die Forderung plausibel ist, gehen die Krankenversicherer davon aus, dass korrekt abgerechnet wurde», sagt Isabel Kohler Muster von Santésuisse.
Dies ist eine Schwachstelle im Abrechnungssystem. Nur weil Achermanns ihre Krankenkassenauszüge sorgfältig kontrollierten, konnte die CSS die Rechnungen mittlerweile stornieren.