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Parkschaden: Ärger wegen ungenügend beschilderter Kameras
Aus Kassensturz vom 04.10.2022.
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Videoüberwachung Parkschaden: Ärger wegen ungenügend beschilderter Kameras

Obwohl Überwachungskameras einen Parkschaden aufzeichnen, darf der Verursacher nicht überführt werden.

2500 Franken. So teuer ist der Parkschaden, an dem Samet Isirganci selbst keine Schuld trägt.«Ich verstehe es nicht. Obwohl man weiss, wer das Auto beschädigt hat, kann man nichts machen.»

Der 20-jährige Detailhandelsfachangestellte parkiert am 8. August das Auto seines Vaters auf dem Parkareal an seinem Arbeitsplatz. Nach Feierabend entdeckt er eine grosse Delle in der Stossstange. «Ich suchte das Auto ab, fand aber keine Notiz. Mir war schnell klar, dass der Schadenverursacher geflohen sein musste.»

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Polizei kann nicht helfen

Isirganci erstattet Anzeige gegen unbekannt. Wenige Tage später erinnert er sich, dass der Parkplatz videoüberwacht ist. Der Hausmeister überprüft die Aufnahmen und bestätigt ihm, dass auf den Aufnahmen zu sehen sei, wie jemand in das Auto hineinfahre und den Ort verlasse. Auch das Nummernschild sei erkennbar.

Die Polizei prüft die Aufnahmen und reicht den Fall der Staatsanwaltschaft weiter. Kurze Zeit später meldet sich die Polizei bei Samet Isirganci. Die Aufnahmen der Überwachungskameras seien von der Staatsanwaltschaft als Beweismittel abgelehnt worden. Die Begründung: Die Beschilderung der Überwachungskameras sei ungenügend.

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Adrian Schuler, Mediensprecher Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau «Hinweisschild zu klein und am falschen Ort.»
Aus Kassensturz vom 04.10.2022.
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Hinweisschilder zu klein und am falschen Ort

Damit solche Aufnahmen verwendet werden dürften, müssten Autofahrer schon beim Eingang des Parkplatzes auf Kameras hingewiesen werden, sagt Adrian Schuler von der Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau. Zudem könne die Staatsanwaltschaft solche Videoaufnahmen nur bei schweren Vergehen oder Verbrechen als Beweismittel zulassen.

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Ursula Uttinger, Dozentin an der Hochschule Luzern und Expertin für Datenschutz «Auf Überwachungskameras muss hingewiesen werden.»
Aus Kassensturz vom 04.10.2022.
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Videoüberwachung ohne Beschilderung verstösst gegen das Datenschutzgesetz

Das Gesetz habe seine Berechtigung, sagt Ursula Uttinger von der Hochschule Luzern. Die Datenschutzexpertin erklärt: «Es geht hier um den Schutz der Privatsphäre. Es kann nicht sein, dass man in der Öffentlichkeit ständig überwacht wird. Das Stichwort ist ‹Transparenz›. Ich muss darauf hingewiesen werden, dass ich gefilmt werde.»

Der Parkplatz in Brugg wird vom Immobilienkonzern Wincasa verwaltet. Die Firma wäre dafür verantwortlich gewesen, die Kameras korrekt zu beschildern. Mittlerweile hat Wincasa bei der Parkplatzeinfahrt ein grosses Schild angebracht. Gegenüber dem Kassensturz sagte Wincasa, sie sei im rechtlich vorgegebenen Rahmen bereit, dem Betroffenen zu helfen. Die Aufnahmen könnten aber nur an die Polizei weitergegeben werden.

Das stimme zwar, sagt Datenschutzexpertin Ursula Uttinger, es gebe aber eine andere Möglichkeit, damit Samet Isirganci geholfen sei: «Wincasa kann die Autonummer auf den Videoaufnahmen überprüfen und die Unfallverursacherin kontaktieren, um sie zu bitten, für den Schaden aufzukommen. Das ist aber freiwillig.»

Die Frau hat sich bei mir entschuldigt. Sie meldet den Schaden ihrer Versicherung.
Autor: Samet Isirganci

Die Geschichte hat ein Happyend

Nachdem sich «Kassensturz» des Falls annimmt, beherzigt Wincasa den Vorschlag der Datenschutzexpertin. Sie kontaktiert die Schadenverursacherin und vermittelt zwischen den beiden Parteien. Samet Isirganci berichtet: «Die Frau hat sich bei mir entschuldigt. Sie meldet den Schaden ihrer Versicherung.»

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Studiogespräch mit Datenschutzexpertin Ursula Uttinger
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Kassensturz, 04.10.22, 21:05 Uhr

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