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Hoher Mietzins wird selten angefochten
Aus Kassensturz vom 18.04.2023.
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Wohnungsnot Hoher Mietzins wird selten angefochten

Gegen missbräuchlich hohe Mieten kann der Anfangsmietzins angefochten werden. Doch dieser Rechtsweg wird kaum genutzt.

Die Theorie klingt simpel: Nach dem Einzug in die neue Wohnung fechtet man die höhere Anfangsmiete vor der Schlichtungsstelle an und erreicht, dass der Mietzins deutlich reduziert wird. Das versuchte auch Marc Lenzinger, als er feststellte, dass er fast 30 Prozent mehr Miete bezahlen muss als sein Vormieter. Der Familienvater wehrte sich und ging wegen des höheren Anfangsmietzinses vor die Schlichtungsstelle.

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Mieter Marc Lenzinger: «Die Miete in meinem Vertrag war fast 30 Prozent höher als die meines Vormieters.»
Aus Kassensturz vom 18.04.2023.
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Kurz darauf erhielt er einen Anruf der zuständigen Mitarbeiterin der Immobilienverwaltung Livit: «Sie fragte, was mir einfalle, den Mietzins anzufechten», erinnert sich Lenzinger.

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Peter Nideröst, Anwalt: «Viele wollen nicht prozessieren, weil die Angst da ist, es sich mit dem Vermieter zu verscherzen.»
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Beziehung mit Vermieter nicht gefährden

Solche Reaktionen seien mit ein Grund, warum viele Mieterinnen und Mieter ihren Anfangsmietzins nicht anfechten würden, weiss Mietrechts-Anwalt Peter Niederöst: «Man will nicht prozessieren, weil man Angst hat, es total mit der Vermieterin zu verscherzen.»

Marc Lenzinger willigte am Ende in einen Aufschlag von 20 Prozent ein, ohne dass die Schlichtungsstelle entscheiden musste. Heute bereut er es. Livit schreibt «Kassensturz», es tue ihnen leid, dass Herr Lenzinger das Gespräch als unhöflich empfand und man entschuldige sich. Weiter: Der Vormieter habe die Wohnung über 15 Jahre bewohnt, «weshalb 2019 der Mietzins (...) deutlich unter dem aktuellen Marktzins lag. Beim Mieterwechsel haben wir diverse Instandsetzungs- und Renovationsarbeiten durchgeführt.»

Missbräuche seitens Vermieter sollen selbstverständlich bekämpft werden können, aber Formulare alleine schaffen keine neuen Wohnungen.
Autor: Hans Egloff Präsident Hauseigentümerverband

Formularpflicht führt zu mehr Anfechtungen

Insgesamt gab es 2021 schweizweit 1259 Anfechtungen gegen zu hohe Anfangsmieten. Oft wissen die Mieterinnen und Mieter nicht, wie viel die Vormieter bezahlt haben. Hier kann die Formularpflicht für mehr Transparenz sorgen. Eine solche kennen die sechs Kantone BS, GE, LU, VD, ZG und ZH.

Hier müssen Vermieterinnen und Vermieter die Miete des Vorgängers von sich aus mitteilen. In diesen Kantonen gab es mehr Anfechtungen als in Kantonen ohne Formularpflicht. Dort wurden keine Anfechtungen gemacht oder höchstens im einstelligen Bereich. Ein Vorstoss will nun die Formularpflicht schweizweit einführen.

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Davon hält Hans Egloff, der Präsident des Hauseigentümerverbandes (HEV) nicht viel: «Missbräuche seitens Vermieter sollen selbstverständlich bekämpft werden können, aber Formulare alleine schaffen keine neuen Wohnungen.»

Schweizerkarte: Anzahl Mietzinsanfechtungen pro Kanton
Legende: In Kantonen mit Formularpflicht werden fechten mehr Mieterinnen und Mieter den Anfangsmietzins an. SRF

 Abbau der Mieter- und Mieterinnenrechte droht

Auf nationaler Ebene will Hans Egloff und ehemaliger SVP-Nationalrat die Möglichkeiten zur Mietzinsanfechtung einschränken. So solle es immer eine persönliche Notlage des Mieters brauchen, fordert er: «Es soll eine Ausnahme sein, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen kann, und nur da, wo auch ein Missbrauch vorliegt.» Die Rechtskommission vom Nationalrat befasst sich noch im April mit der parlamentarischen Initiative des HEV-Präsidenten.

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Studiogespräch mit Beat Leuthardt vom Mieterinnen- und Mieterverband Basel
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Kassensturz, 18.04.23, 21:05 Uhr

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