Immer wieder kommt es vor, dass Ehepaare mit kleinen Kindern sich eine Tageskarte im Skigebiet teilen. Der eine Elternteil fährt am Morgen, der andere am Nachmittag. Oder wer früher heimgeht, gibt seine Karte grosszügig an einen Gast an der Talstation weiter.
In diesem Winter war eine solche Praxis im Engadin nicht mehr möglich: Ein neues Zutritts-Kontrollsystems hat es unterbunden. Als Test haben die Bergbahnen, die Engadin St. Moritz Mountains AG, ein System in Betrieb genommen, welches den Gast beim ersten Drehkreuz in der Talstation filmt und dieses Bild speichert.
Kommt die Karte wieder durch eine Schranke mit Kamera, schlägt das System Alarm, wenn die Personen auf dem Foto nicht identisch sind.
Auf diese Weise habe man in diesem Jahr Missbräuche von Skipässen aufdecken können, erklären die Verantwortlichen von Engadin St. Moritz Mountains dem Konsumentenmagazin «Espresso» von SRF1.
Auch andere Gebiete vergleichen die Zutrittsfotos
«Espresso» fragt bei den Anbietern dieser Zutritts-Kontrollsysteme nach, bei der Firma Skidata und bei Axess in Österreich. Beide bestätigen gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1, dass mehrere Skigebiete in der Schweiz bereits mit einem solchen System ausgestattet sind.
So bestätigen beispielsweise die Bergbahnen Wildhaus, ein solches System seit mehreren Jahren in Betrieb zu haben. Eine Schätzung der Konsumentenzeitschrift Saldo von Anfang Winter besagt, dass knapp 30 Prozent aller Skigebiete ein solches Gesichtserkennungssystem haben.
Wer gefilmt wird, hat das Recht, dies zu wissen
Voraussetzung für die Filmerei bei den Bergbahnen ist allerdings, dass die Gäste wissen, dass sie fotografiert werden. Bei Engadin St. Moritz Mountains bekräftigt Geschäftsführer Richard Adam, die Kunden würden bei den Stationen genügend darauf hingewiesen.
Ob andere Bergbahnen den Persönlichkeitsschutz ihrer Gäste hochhalten und diese über die Bildaufnahmen informieren, müssen die Gäste wohl beim nächsten Besuch selber in Erfahrung bringen.
Darf ich meine Tageskarte weitergeben?
Die meisten Bergbahnen weisen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass Skipässe persönlich und nicht übertragbar sind. Wer aber liest die AGB, bevor er auf die Piste geht?
Wohl kaum ein Wintersportler, meint der Professor für Privatrecht an der Universität Bern, Thomas Koller gegenüber «Espresso». Er ist der Meinung: «Wenn auf einer Tageskarte nicht ausdrücklich geschrieben ist, dass sie persönlich und nicht übertragbar ist, dann darf das Billet weitergegeben werden.»
Dabei spiele der Grundsatz im Privatrecht, welcher sagt, dass man Forderungen abtreten darf. «Wenn jemand ein Billet kauft bei der Bahn ist das eine Forderung auf Transportleistung, und diese ist grundsätzlich auch abtretbar.»
Oder anders gesagt: Wenn auf einem Theaterbillet oder einem Zugbillet nicht ausdrücklich drauf steht, dass es nicht übertragbar sei, dann darf ich es weitergeben.