Die Enttäuschung war gross, als eine Kundin den neuen Flachbildschirm-Fernseher aus dem Conforama in Emmenbrücke (LU) zuhause installierte und feststellte, dass die Bildwiedergabe gestört war. Auf dem Bildschirm war der rechte Rand schwarz.
Zwar war die Kundin bei der Warenausgabe noch aufgefordert worden, das Gerät zu kontrollieren. Das hatte sie auch getan, allerdings schien das Gerät äusserlich intakt.
Filiale-Mitarbeiter fordern Kunden auf, die Geräte in echt zu testen
Die «Espresso»-Hörerin brachte den Fernseher in der Originalverpackung und mit der Quittung in die Filiale zurück. Dort beschied man ihr, man müsse das Gerät zum Hersteller schicken und abwarten.
Schliesslich kam die Meldung, der Hersteller habe folgendes festgestellt: «Aus dem Bericht des Herstellers geht hervor, dass der Schaden am Gerät durch fehlerhaftes Verhalten vom Kunden herbeigeführt wurde und deshalb von der Garantie ausgeschlossen sei.»
Die Kundin protestierte, worauf ihr Mitarbeiter der Filiale erklärten, sie hätte den TV halt im Laden testen müssen, um festzustellen, ob das Gerät da noch intakt war. Nun hatte sie die Wahl, ob sie eine teure Reparatur bezahlen oder lieber die günstigere Variante wählen möchte, nämlich noch einmal denselben TV zu kaufen. Die Kundin ist empört und wendet sich an das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1.
Conforama-Verantwortliche stellen Verwirrung um das Wort «testen» fest
«Espresso» schreibt den Verantwortlichen der Möbelladenkette und will wissen, wie genau denn ein Testen der Geräte im Laden funktionieren soll. Die Antwort kommt prompt: «Conforama erwartet natürlich nicht, dass Kunden ihre neue Kaffeemaschine im Geschäft ausprobieren oder sich mit ihrem neuen Föhn vor Ort die Haare trocknen.»
Weil aber mit den neuen, modernen Superflachbildschirmen immer wieder Schäden entstehen beim Transport, weise man die Kunden darauf hin, die Geräte zu kontrollieren. Dies sei als Empfehlung zu verstehen.
Weiter schreibt Conforama: «Wir haben jedoch bemerkt, dass das Wort ‹testen› nicht eindeutig genug ist. Als Massnahme haben wir diese Kundenempfehlung sofort aus unseren Filialen entfernt und arbeiten nun mit Hochdruck an einem neuen Wording für diese Kundenempfehlung.»
Happy-End für die Kundin
Weil die betroffene Kundin das Gerät originalverpackt und mit der Quittung innerhalb von acht Tagen zurück in die Filiale gebracht habe, könne sie vom Conforama-Motto: «Zufrieden oder Geld zurück» profitieren, ergänzt Conforama schliesslich noch. Sie hat nun die Wahl: Entweder sie bekommt ein neues Fernsehgerät oder sie erhält das Geld zurück.