Die Anpassung der Vollmachten führt die Post auf den 16. September ein. Ab diesem Zeitpunkt können Kundinnen und Kunden telefonisch oder per Internet eine Vollmacht für einzelne Pakete oder Briefe ausstellen. Es ist so wieder möglich, dass Dritte eine Postsendung abholen können – und zwar gratis.
Langes Hin und Her
Frühere Beiträge zu diesem Thema:
Nachdem die Post im Frühling 2012 bekannt gab, dass sie für Vollmachten neu Geld verlangt und keine kostenlose Möglichkeit mehr bietet, haben sich Konsumentinnen und Konsumenten massiv gewehrt. Die Post konnte die herbe Kritik nicht ignorieren und versprach schon vor einem Jahr, sie werde eine Gratis-Möglichkeit einführen.
Zuerst versprach das Postunternehmen, eine Lösung auf Anfang 2013 zu präsentieren. Danach vertröstete es seine Kunden mehrmals auf neue Termine. Noch Mitte August konnte Postsprecher Oliver Flüeler gegenüber «Espresso» nicht erklären, weshalb es noch immer keine Lösung gebe. Es seien verschieden Gespräche notwendig: «Eine Lösung kommt aber».
Beim Konsumentenforum, welches sich stark für diese Gratis-Variante einsetzte, zeigt man sich zufrieden mit der neuen Lösung. Die Frage, weshalb sie so lange auf sich warten liess, bleibt indes unbeantwortet.
So kommen Sie zur Vollmacht
Die Gratis Vollmacht für einmalige Abholungen kann auf der Posthotline (0848 888 888) oder im Internet (mit einem Login) bestellt werden. Dauervollmachten kosten neu einmalig 24 Franken im Internet beziehungsweise 36 Franken am Schalter. Auf die kritisierte Jahresgebühr verzichtet die Post.
Service:
Eine Alternative für Dauervollmachten kann eine beglaubigte Vollmacht eines Notars sein. Diese muss von der Post akzeptiert werden und ist unter Umständen günstiger.