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Konsum Erste Strafe gegen Kaffeefahrten-Anbieter

Aufgrund des verschärften Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist zum ersten Mal ein Veranstalter von Werbefahrten mit Gewinnversprechen bestraft worden. «Espresso» weiss: Der Anbieter wurde mit 1‘800 Franken gebüsst. Zudem verhängte das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 9‘000 Franken.

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Erste Strafe gegen Kaffeefahrten-Anbieter
aus Espresso vom 28.12.2012.
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Jürg Herren vom Rechtsdienst des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) sagt im Gespräch mit dem Konsumentenmagazin «Espresso»: «In Bezug auf Kaffeefahrten haben wir zwei Strafklagen eingereicht und in einem Fall hat dies auch schon zu Sanktionen geführt. Mittels Strafbefehl ist die betreffende Firma gebüsst worden.»

In welchem Kanton und von welchem Gericht der Strafbefehl gegen den Kaffeefahrten-Anbieter ausgestellt wurde, wollte Herren nicht sagen.

3 Anbieter gaben auf

Seit dem 1. April haben das Seco und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) je gut 500 Beschwerden gegen Kaffeefahrten-Anbieter erhalten. Diese Organisationen sind gemäss UWG berechtigt Klagen einzureichen. Beide haben dies auch getan.

Im Sinne einer letzten Verwarnung mahnt das Seco die Anbieter von Werbefahrten mit Gewinnversprechen jeweils ab. 3 Anbieter haben daraufhin eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, weitere haben ihre Tätigkeit ohne Gegenbericht ans Seco eingestellt.

Werden die Anbieter rückfällig?

Sowohl die Publikums-Redaktion der SRF-Konsumentenmagazine «Kassensturz» und «Espresso» als auch Seco und SKS beobachten seit August, dass deutlich weniger Beschwerden gegen illegale Kaffeefahrten eingehen.

SKS-Geschäftsführerin Sara Stalder will dennoch wachsam bleiben: «Die gleichen Leute können mit genau demselben Geschäftsmodell irgendwo wieder auftauchen. Die Luft wird für sie jedoch dünner, weil man sie jetzt im Visier hat – auch länderübergreifend.»

Im Kampf gegen Werbefahrten und andere Formen des unlauteren Wettbewerbs würden die Konsumentenorganisationen neu europaweit zusammenarbeiten.

Espresso-Berichterstattung hatte Wirkung

Auch «Espresso» hat den Anbietern von Kaffeefahrten im Jahr 2012 das Leben schwer gemacht. So recherchierte das Konsumentenmagazin von Radio SRF 1 gegen einen der aufdringlichsten Anbieter der Szene – die Vilsana Product AG.

Auf Betreiben von «Espresso» wurden beispielsweise die Handelsregisterämter von Zürich und Zug gegen den Vilsana-Chef und verschiedene seiner Firmen aktiv. Nachdem auch das Seco Druck aufsetzte, gab der Vilsana-Chef auf und unterzeichnete eine Unterlassungserklärung.

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