Man sei der einzige Anbieter von Elektrogeräten in der Schweiz, der nicht nur beim Kauf, sondern auch jederzeit danach Garantieverlängerungen für Geräte anbiete. Solche automatischen Garantieverlängerungen entsprächen einem grossen Bedürfnis der Kunden, schreibt Fust. Doch die Kunden sind teilweise sehr unzufrieden.
So zum Beispiel Wirtschaftsstudent I.M.. Vor seiner kurzfristig geplanten Amerikareise vor zwei Jahren kauft er sich bei Fust eine Digitalkamera für 400 Franken. Verbilligt bekommt er noch eine Garantieverlängerung mit. Er unterschreibt ohne das Kleingedruckte zu lesen und verreist.
Zwei Jahre später: die Quittung. Bei I.M. flattert eine Rechnung für die Garantieverlängerung ins Haus. Er will die Verlängerung nicht mehr und ignoriert die Rechnung. Einen Monat später kommt eine Mahnung, wieder ein Monat darauf, als eingeschriebener Brief: die «Letzte Frist». Der Student ärgert sich: «Ich fühlte mich zum Zahlen gedrängt. In allen drei Schreiben steht kein Sterbenswörtchen davon, dass ich kündigen könnte. Das hat nichts mit Dienstleistung zu tun.»
Fust entgegnet: Im Kaufvertrag und in der Versicherungspolice stehe, dass der Vertrag kündbar sei – und man sei kulant und wickle Kündigungen auch ausserhalb der Vertragsfristen ab. «Wir weisen darauf hin, dass wir jedes Jahr über 40‘000 Reparaturen zu unseren Lasten im Rahmen eines Garantie-Verlängerungsverhältnisses abwickeln. Dies zeigt, dass der Abschluss einer solchen Garantieverlängerung offensichtlich im Interesse des Kunden ist und einem grossen Bedürfnis entspricht.»
Die Katze im Sack
Vertragsrechtsprofessor Hubert Stöckli von der Universität Freiburg runzelt die Stirn, als er das Kleingedruckte liest: «Man stelle sich den Fall mal vor, beim Kauf einer einfachen Digitalkamera: Wer liest schon das Kleingedruckte – und wenn: wer versteht es? Und ich glaube nicht, dass ich damit rechnen muss, dass sich die Garantie für eine einfache Digitalkamera automatisch verlängert, wenn ich sie nicht schriftlich kündige.» Man kaufe hier die Katze im Sack.
Fust entgegnet: «Die automatische Verlängerung einer Versicherung entspricht der gängigen Praxis im Versicherungsgeschäft (Krankenkasse, Hausratversicherung, Motorfahrzeugversicherung, etc.)». Über den Automatismus der Verlängerung werde der Kunde im Kaufvertrag und der Versicherungspolice ausreichend informiert.
Vertragsrechtler Hubert Stöckli findet, eine Krankenversicherung sei nicht mit einer Garantieverlängerung für eine Kamera zu vergleichen: bei einer Krankenversicherung sei er froh, wenn sie sich automatisch verlängere - doch bei einer Garantieverlängerung erwartet er: "Der Anbieter soll mir sagen, dass meine Versicherung nun auslaufe und dass ich, wenn ich sie weiter haben wolle, bezahlen soll." Alles andere sei keine kundenfreundliche Dienstleistung.
Fust-Kunde I.M. bezahlt nun keine Prämien mehr. Fust zeigt sich kulant und lässt ihn auch ausserhalb der Fristen kündigen, obwohl das Unternehmen penetrant mit einem eingeschriebenen Brief versucht hat, das Geld einzutreiben. Sein Ärger ist nicht verflogen: «Es gibt sicher viele Leute, die lassen sich einschüchtern und bezahlen. Ein lukratives Geschäft für Fust!»