Grundsätzlich ist es als Konsument von Vorteil, dass immer mehr Lebensmittel auch Online angeboten werden. Je mehr Anbieter es gibt, desto grösser ist die Auswahl. Es gibt aber auch dubiose Anbieter, welche von diesem Trend profitieren wollen.
Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln
Vor allem bei spezifischen Nahrungsmitteln sollte man genau hinschauen. Auf der Website «onlinenutrition.ch» wird beispielsweise ein Sportlergetränk «Jack 3D» angepriesen, dessen Verkauf in der Schweiz verboten ist. Für Susanne Pfenninger, Zuger Kantonschemikerin, ist dies eine unbefriedigende Situation: «Es hat eine Dopingsubstanz drin, welche nicht in ein Lebensmittel gehört. Obwohl das Bundesamt für Gesundheit schön länger informiert hat ( siehe Mitteilung ), dass dieses Mittel eine Gefährdung birgt, haben wir Schwierigkeiten, die Verantwortlichen zu finden.»
Gemäss Susanne Pfenninger ist das Angebot exakt auf Schweizer Kunden zugeschnitten. Es gibt eine «.ch»-Domain und bezahlt wird in Schweizer Franken. Die verantwortliche Person sei aber höchstwahrscheinlich irgendwo in den USA.
Rechtliche Grundlagen voll ausschöpfen
Alle Kantonschemiker der Schweiz und Vertreter vom Bundesamt für Gesundheit diskutieren in diesen Tagen darüber, wie solche Anbieter zur Rechenschaft gezogen werden können. Gerne würden sie auch Proben nehmen, um herauszufinden wie viel des gesundheitsschädigenden Wirkstoffes tatsächlich im Sportlergetränkt ist. Eine «verdeckte» Bestellung ist aber gesetzlich nicht erlaubt. Kantonschemikerin Susanne Pfenninger will dies ändern: «Das wäre für uns eine Arbeitserleichterung. Die Kontrollen wären wirkungsvoller, da wir dann Proben bekommen würden, welche die Realität widerspiegeln.» Auch darüber wird am juristischen Seminar der Kantonschemiker debattiert.
Genau hinschauen, auch bei gängigen Online-Shops
Grundsätzlich erkennt man einen vertrauenswürdigen Online-Anbieter von Lebensmitteln daran, dass Kontaktadressen und Telefonnummern angegeben werden. Ausserdem wird das Produkt genau beschrieben und Informationen über die Zahlungsart werden angegeben. Gemäss Susanne Pfenninger erfüllen die grossen Anbieter wie zum Beispiel «Le Shop» von der Migros und «coop@home» grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Deklaration von Fleisch hat «Le Shop» allerdings noch Mühe.
«Espresso» weiss: Bei verschiedenen Produkten wie zum Beispiel dem «Beefburger» oder dem «Crispy Poulet» hat der Online-Kunde keine Möglichkeit, herauszufinden, woher das Fleisch kommt. Die spärlichen Angaben im Internet: «Herkunft: variabel (siehe Verpackung)». Das Problem: Im Internet sieht der Konsument nichts auf der Verpackung. Laut Susanne Pfenninger gibt es hier deshalb Nachholbedarf: «Das ist klar eine ungenaue Auskunft. Der Konsument ist da nicht vollständig informiert. In diesem Fall empfehle ich, dass er das Fleisch nicht bestellt.»
Fehler korrigiert
Gemäss dem Schweizer Lebensmittelgesetz wäre «Le Shop» verpflichtet, das Produktionsland oder der Herkunft anzugeben. Dominique Locher, Marketingchef von «Le Shop» betont, dass die meisten Angaben über die Produkte sehr genau seien. «Die beiden angesprochenen Produkte kamen aus verschiedenen Ländern. Deshalb bezeichneten wir im Internet die Herkunft als ‚variabel‘.»
Nach dem Hinweis von «Espresso» habe man jedoch bei den Lieferanten nachgefragt und festgestellt, dass ein Fehler passiert sei. Es sind durchaus genauere Angaben über die Herkunft der Fleisches möglich. «Wir haben die Angaben zum «Crispy Poulet» auf dem Internet bereits ergänzt. Es kommt aus Brasilien», so Dominique Locher.