«Achtung Diese Firma verschickt fiktive Rechnungen.» «Diese Homepage ist ein potemkinsches Dorf mit unwahren Angaben.» «Höchste Zeit, dass vor dieser Firma gewarnt wird.» So steht es geschrieben in Zuschriften von «Espresso»-Hörern und im Internet. Die Rede ist von Office & Service Discount GmbH mit Sitz in Lausen BL.
Firma betreibt scheinbar Vorrecherchen
Verschiedene Gemeinden und Unternehmen erhielten in den letzten Wochen von dieser Firma Rechnungen für Toner-Lieferungen. Die Artikel wurden aber weder bestellt, geschweige denn geliefert.
Eine dieser Rechnungen landete auf dem Pult von Marius Christ, Geschäftsführer der Gemeinde Nottwil. 1‘734.50 Franken soll seine Gemeinde für vier Toner-Kartuschen bezahlen. Marius Christ fragte nach. Laut Office Service habe die Bestellung ein gewisser Herr T. auffgegeben. Und weiter stand im Antwort-Mail: «Bitte überweisen Sie den offenen Betrag da ansonsten Mahnkosten folgen wird.»
Die wichtigsten Links
Zwar arbeitet Herr T. für die Gemeinde Nottwil, von einer Toner-Bestellung weiss er aber nichts. Marius Christ hat einen Verdacht: «Ich kann mir das nur so erklären, dass die Firma vorher Informationen eingeholt hat, also konkret angerufen und nach der verantwortlichen Person gefragt hat.» Die gleiche Masche wendete Office Service offenbar auch bei anderen Firmen und Gemeinden an. Alleine Marius Christ kennt zwei weitere Gemeinden aus seiner Region, die das Gleiche erlebt haben. Mittlerweile finden sich auch im Internet entsprechende Warnungen.
Homepage gaukelt seriöses Geschäft vor
«Espresso» hat sich die Firma genauer angesehen und bald gemerkt, da ist etwas lusch: Die Preise auf der Rechnung wurden scheinbar willkürlich eingesetzt. Beim Original-Hersteller sind die Toner auf jeden Fall um einiges günstiger erhältlich. Gerne hätte «Espresso» von Office Service gewusst, wie diese Rechnungen zustande kommen, bekam aber keine Antwort.
Dabei macht die Firma Office Service GmbH auf den ersten Blick einen vertrauenswürdigen Eindruck. Sie ist seit 2012 im Handelsregister eingetragen und bietet auf dem Portal des Basellandschaftlichen Erziehungsdepartements sogar eine Schnupperlehre für angehende Büroassistentinnen an. Eine Internetseite ist ebenfalls vorhanden. Allerdings kommen auch dort schnell erste Zweifel auf: Kein einziges Produkt ist aufgeführt, der Online-Shop sei noch im Aufbau.Texte wurden teilweise von anderen Seiten kopiert.
Zudem steht: «Heute zählt die Office Service zu den führenden Schweizer Unternehmen im Bürobedarf, Druckpapiere und Druckersupplies.» Komisch nur: Die wirklich führenden Firmen in der Schweiz haben noch nie etwas von diesem angeblichen Konkurrenten gehört. Auch beim Vermieter des Büroraumes von Office Service sind die Verantwortlichen praktisch unbekannt.
«Diesen Leuten muss das Handwerk gelegt werden»
Für Marius Christ von der Gemeinde Nottwil ist das alles sehr undurchsichtig, und es stösst ihm sauer auf: «Was diese Firma praktiziert ist äusserst fragwürdig. Man versucht, Firmen über den Tisch zu ziehen, versucht Unsicherheiten auszunutzen und gibt etwas vor, was überhaupt nicht ist. Ich kann nicht nachvollziehen, dass jemand solche Geschäftsgebaren an den Tag legt.» Er findet, dieser Firma müsse dringend das Handwerk gelegt werden.
Die Möglichkeit dazu hat das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. Dessen Leiter des Ressorts Recht Guido Sutter erklärt: «Wenn eine Firma Rechnungen für nicht bestellte Ware verschickt, ist das klar ein Verstoss gegen Treu und Glauben im Geschäftsverkehr. Das verletzt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.»
Allerdings kann das Seco nur Anzeige erstatten, wenn eine gewisse Anzahl Beschwerden vorliegt und «idealerweise sind diese Beschwerden mit entsprechenden Nachweisen belegt», erklärt Guido Sutter. Er rät deshalb, solche Fälle dem Seco zu melden. Ein spezielles Formular dazu finden Sie hier.
Und das können Sie ausserdem tun:
- Haben Sie eine Rechnung für nicht bestellte Ware erhalten, beachten Sie diese nicht. Bezahlen Sie sie auf keinen Fall.
- Falls Mahnungen eintreffen, fechten Sie diese – am besten per Einschreiben – an. Einen entsprechenden Musterbrief finden Sie hier.
- Sollten Sie wider Erwarten die nicht bestellte Ware geliefert bekommen haben, sind Sie übrigens nicht verpflichtet, diese zurückzusenden oder aufzubewahren. Mehr dazu erfahren Sie hier.