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Onlineshops: «Die Linke weiss nicht, was die Rechte tut»
Aus Espresso vom 30.04.2015. Bild: SRF
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Konsum Onlineshops: «Die Linke weiss nicht, was die Rechte tut»

Wer online ein Produkt bestellt, erhält die Rechnung immer häufiger von der Firma MF Group Powerpay. Dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 liegen verschiedene Fälle vor, in denen den Kunden nicht mehr klar war, wer nun ihre Ansprechpartnerin ist.

Eine «Espresso»-Hörerin hat zünftig die Nase voll. Beim Onlinehändler Mediashop hat sie vor ein paar Wochen drei paar Leggings bestellt und zwar auf Rechnung, damit sie die Produkte allenfalls wieder zurückschicken kann. Diese trafen dann auch kurz nach der Bestellung bei ihr ein, und noch am gleichen Tag schickte sie die Hosen zurück.

Vier Wochen später erhielt sie eine Rechnung der Firma Powerpay für diese Leggings. Erstaunt stellte sie fest, dass diese Firma im Auftrag von Mediashop die Rechnung verschickt.

Sie rief sofort bei Powerpay an, um mitzuteilen, dass sie die Produkte längst zurückgeschickt habe. «Am Telefon hiess es, das ginge sie nichts an, da müsse ich mich mit Mediashop in Verbindung setzen, Powerpay sei bloss die Rechnungsstellerin.»

Schliesslich habe sie Mediashop schriftlich mitgeteilt, dass sie die Ware retourniert hatte. Als ein paar Wochen später noch eine zweite Rechnung bei ihr eintraf, lupfte es ihr den Deckel: «Ich dachte, arbeitet hier eigentlich die linke Hand an der rechten Hand vorbei oder was ist hier los?»

Viele Kunden reagieren überrascht

Die Fälle auf der «Espresso»-Redaktion haben eines gemeinsam: Diese Kunden von ganz verschiedenen Online-Händlern haben während der Bestellung nicht realisiert, dass die Rechnung von einer anderen Firma gemacht wird. «Espresso» hat die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mediashop, Nettoshop, und Techmania durchgelesen.

Tatsächlich dauert es ein paar Klicks, bis man bei der Rechnungsstellerin, der Firma MF Group Powerpay landet. In deren AGB wird dann klar, dass sie lediglich für die Rechnungen zuständig ist und nicht auf kaufvertragliche Fragen eingeht.

Happige Mahngebühren

Im Weiteren erfährt der Kunde dann in den AGB, dass bei Verzug der Rechnungsfrist eine Mahnung droht, und diese kostet beim ersten Mal 15 Franken, beim zweiten Mal sind es bereits 25 Franken und die dritte Mahnung kostet 35 Franken. Dies erfährt, wer die AGB im Bestellvorgang liest. Und wer, Hand aufs Herz, tut das wirklich, wenn er ein paar Leggings bestellt?

Verband der Onlinehändler will mehr Transparenz

Seit zwei Jahren beobachtet der Präsident des Verbandes des Schweizerischen Versandhandels, Patrick Kessler, dass Rechnungen immer häufiger von einer anderen Firma erstellt werden. Er schätzt, dass rund zehn Prozent der Onlinehändler diesen Dienst der Firma MF Group Powerpay in Anspruch nehmen.

Wie er gegenüber «Espresso» erklärt, will er die Verbandsmitglieder noch mehr darauf Aufmerksam machen, dass der Kunde darüber gut informiert werden muss: «Es muss so offensichtlich sein, dass der Kunde keine Überraschungen erlebt. Sobald sich der Kunde mit einem negativen Erlebnis meldet, setzt der Händler damit die Kundenbeziehung aufs Spiel.»

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