Zum Inhalt springen
Video
Päckli-Klau aus Briefkasten: Post verweigert Entschädigung
Aus Kassensturz vom 30.09.2014.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 15 Sekunden.

Konsum Päckli-Klau aus Briefkasten: Post verweigert Entschädigung

Ein Briefträger stellt ein Paket nicht korrekt zu. Es wird aus dem offenstehenden Briefkasten gestohlen. Dennoch lehnt die Post jede Haftung ab. «Kassensturz» zeigt, warum sie dennoch bezahlen muss und sagt, wie man sich vor dem Päckli-Diebstahl schützen kann.

Mert Gündüz bestellt bei Zalando diverse Kleidungsstücke im Wert von 800 Franken. Einige Tage später teilt der Versandhändler ihm mit, das Paket sei durch die Post an ihn ausgeliefert worden. Als er das Päckli aus seinem Milchkasten nehmen will, herrscht da allerdings gähnende Leere.

Service:

Box aufklappen Box zuklappen

Was, wenn das Paket nicht in den Briefkasten passt oder zu wertvoll ist? Hier ein paar Tipps.

Er fragt mehrmals nach, bei Zalando, bei der Post. Schnell wird klar: Das Paket muss gestohlen worden sein. Die Post möchte davon allerdings nichts wissen und teilt Gündüz mit, das Paket sei korrekt zugestellt worden, deshalb übernehme sie keine Haftung. Mert Gündüz ist zuerst ratlos: «Jetzt habe ich eine offene Rechnung von 800 Franken, muss diese bezahlen und habe einfach nichts.»

Das Paket muss komplett im Ablagefach Platz haben

Doch so schnell gibt der Sachbearbeiter nicht auf. Er findet die Masse des verschwundenen Paketes heraus. Dann misst er sein Milchkästli aus und stellt fest: Das Paket kann darin gar nicht Platz haben, die Türe konnte unmöglich geschlossen werden.

Für Haftpflicht-Rechtsexperte Vito Roberto ist klar, die Post muss für den Verlust aufkommen: «Die Sendung muss in den Briefkasten oder in den Ablagefach passen und darf nicht herausragen, wie die Post in ihren AGB selbst schreibt.» Der Briefträger hätte also das Paket wieder mitnehmen und im Briefkasten von Mert Gündüz einen Abholschein deponieren müssen.

Deshalb schaltet sich «Kassensturz» ein. Auch hier antwortet die Post zuerst, das Paket sei im Ablagefach gelegen und gelte deshalb als korrekt zugestellt. Erst nachdem «Kassensturz» nochmals nachhakt, lenkt die Post schliesslich doch noch ein. In einer zweiten Stellungnahme heisst es: «Aufgrund der offiziellen, nun vorliegenden Codier-Ereignissen wird dem Kunden via Zalando der Betrag von 800 Franken gutgeschrieben.»

Meistgelesene Artikel