Ein Milchkasten ist für manchen Dieb Adventskalender vergleichbar: Hinter den Türchen verbergen sich oft schöne Ueberraschungen! Weniger schön ist die Ueberraschung dann allerdings für die rechtmässigen Besitzer der Pakete.
So auch für Jeannette Moltes aus Basel: «Ich habe bei einem Reitsport-Versandhandel für 230 Franken Artikel bestellt. Die Post sagt, sie habe das Paket im Michkasten deponiert», erklärt die Hobbyreiterin und betont, sie habe das Paket aber nie im Milchkasten vorgefunden. «Vermutlich hat es jemand gestohlen. Die Post aber lehnt jede Haftung ab», nervt sich Jeannette Moltes.
Über die Adventszeit liefert die Post bis zu einer Million Pakete aus - pro Tag! Das sind doppelt so viele wie an normalen Tagen. Wie viele Pakete Diebe aus dem Milchkasten stehlen, will oder kann die Post nicht sagen: «Wir führen keine Statistik über gestohlene Pakete», sagt Bernhard M. Bürki, Pressesprecher bei der Schweizerischen Post.
Es dürfte sich dabei aber nur um wenige Fälle handeln, schätzt er. Nachforschungen zum gestohlenen Paket von Frau Moltes hätten ergeben, dass der Briefträger das Paket in den Milchkasten gelegt habe.
«Ist das Paket im Milchkasten des Empfängers deponiert, endet der Transportauftrag der Post – und damit auch die Haftung», betont Bernhard M. Bürki. Der Presseprecher beruft sich dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post.
Geprellt – trotz Versicherung!
Gestohlene Pakete aus dem Milchkasten sind von der Hausratsversicherung des Empfängers gedeckt – sofern er gegen einfachen Diebstahl abgesichert ist, erklärt Rechtsanwältin Doris Slongo.
Trotzdem bleibt der Schaden oft am Empfänger hängen, denn: «Kann die Post beweisen, dass der Briefträger das Paket in den Milchkasten gelegt hat, sind die Post und der Absender aus dem Schneider», so Doris Slongo weiter. Zum Verhängnis wird für den Empfänger aber der Selbstbehalt: Der kann je nach Versicherungsvertrag gut und gern 200 bis 300 Franken betragen.
Päckli auf Briefkasten - Post haftet
Mehr Glück im Unglück hatten Bianca Notter und ihr Nachbar Roger Salomon aus Zollikofen: Ihnen wurden in den letzten 3 Jahren gleich mehrmals Pakete gestohlen. In ihrem Fall aber hat die Post den Schaden übernommen.
Denn: Der Briefträger hat zugegeben, die Pakete auf oder unter dem Briefkasten gestellt zu haben - ein klarer Verstoss gegen das Postreglement: «Kann der Briefträger das Paket nicht dem Empfänger direkt oder einem Nachbarn übergeben, muss er die Pakete wieder mitnehmen, sofern sie im Milchkasten keinen Platz finden», stellt Post-Sprecher Bernhard M. Bürki klar.
Wichtiges Detail: Der Milchkasten muss ganz geschlossen werden können – auch für aus dem Michkasten ragende Pakete haftet die Post!
Ein glückliches Ende findet diese Geschichte jetzt auch für Jeannette Moltes aus Basel: Die Post hat sich bereit erklärt, das geklaute Paket zu bezahlen; «aus reiner Kulanz allerdings», wie die Post betont.
Ob diese Milde auf die Adventszeit oder auf die «Kassensturz»-Berichterstattung zurückzuführen ist, wollen wir an dieser Stelle nicht weiter erörtern.