Zum Inhalt springen

Konsum Post: Eigene Vollmacht ist günstiger

Bis anhin waren Vollmachten für das Abholen von Post gratis. Neu verlangt die Post dafür 36 Franken. Ein Riesenärger für Kunden. «Kassensturz» zeigt: Es geht auch anders. Eine eigene, vom Notar beglaubigte Vollmacht wird auch akzeptiert. Das ist oft billiger.

Mehr zum Thema

Wer avisierte Postsendungen wie etwa eingeschriebene Briefe nicht selber abholen kann, stellt eine Abholungs-Vollmacht aus. Damit kann auch ein Verwandter, ein Nachbar oder die Sekretärin die Post am Schalter entgegennehmen. Solche Vollmachten werden rege benutzt: Die Post hat zurzeit rund 600‘000 registriert.

Postkunden ärgern sich

Neu verlangt die Post für das Ausstellen und Verwalten solcher Vollmachten 36 Franken am Schalter. Wer die Vollmacht per Internet ausfüllt, bezahlt 24 Franken. Danach verlangt die Post jährlich 24 Franken für das Verwalten der Vollmacht. Diese neuen Gebühren verärgern viele  Postkunden, wie eine Flut von Mails an «Kassensturz/Espresso» belegen.

Familienmitglieder brauchen keine Vollmacht

Die Post händigt avisierte Sendungen auch ohne Vollmacht an Ehepartner und Familienangehörige aus, sofern diese den gleichen Namen und die gleiche Wohnadresse haben. Das gilt jedoch nicht für Eheleute und Konkubinats-Partner mit verschiedenen Namen oder Wohnungspartner. Diese brauchen eine Vollmacht.

Post will auch beglaubigte Vollmachten akzeptieren

Die neuen Postgebühren können Kunden umgehen, indem sie selber eine Vollmacht erstellen.  Diese muss allerdings beglaubigt sein. «Eine beglaubigte Vollmacht akzeptiert die Post selbstverständlich auch», sagt Post-Sprecher Oliver Flüeler. Noch am Freitag hatte die Post auf Anfrage gesagt, sie würde nur die eigenen Vollmachten gelten lassen. Warum die Post ihre Meinung in dem Punkt geändert hat, bleibt offen.

Schalterpersonal nicht immer auf neustem Stand

Notare berichten gegenüber «Kassensturz/Espresso», dass in der Praxis beglaubigte Vollmachten am Schalter aber oft nicht akzeptiert würden. Das bestätigt auch ein Mail des Kundendienstes der Post an eine Zuschauerin. Darin heisst es klipp und klar, die Post akzeptiere nur eigene Vollmachten.

«Wir sind mitten in einer Umstellungsphase. Da ist es möglich, dass noch nicht alle Angestellten informiert sind, dass auch Kunden-Vollmachten akzeptiert werden», sagt Postsprecher Oliver Flüeler dazu in der Sendung «Espresso».

Beglaubigung bei Notar oder Gemeinde möglich

Die Post-Vollmacht kann man beim Notar beglaubigen lassen. Dabei bestätigt dieser die Echtheit der Unterschrift des Vollmacht-Gebers. «Das ist keine grosse Sache und dauert etwa 10 Minuten», sagt Jean-Pierre Becher, Generalsekretär des Schweizerischen Notaren-Verbandes.

Je nach Kanton sind die Kosten für eine solche Beglaubigung aber unterschiedlich. Mit 15 Franken ist die Beglaubigung in Basel am günstigsten zu haben. In Zürich und Uri kostet sie 20 Franken. Berner Notare verlangen zwischen 20 und 50 Franken, heisst es beim Berner Notarverband.

Auch Gemeinden beglaubigen

Eine Unterschriften-Beglaubigung ist auch bei vielen Gemeinden, Einwohnermeldeämtern oder Grundbuchämtern möglich. Das ist kantonal unterschiedlich geregelt. Die Kosten sind in der Regel dieselben wie beim Notar, da die Tarife ebenfalls kantonal geregelt sind.

Unterschied Banken: Vollmachten sind gratis

Eine beglaubigte Vollmacht nützt bei vielen Banken nichts. Die Institute verlangen in der Regel die Unterzeichnung eines eigenen Vollmacht-Formulars. Der grosse Unterschied zur Post: Die Vollmachten sind in der Regel gratis, wie etwa die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse bestätigen. 

Post machte 904 Millionen Gewinn

Mitte März verkündete die Post-Spitze einen Gewinn von 904 Millionen Franken. Verwaltungsrats-Präsident Peter Hasler wies dabei aber darauf hin, dass in vielen Profit-Zentren schon der grösstmöglichste Gewinn gemacht wurde. Eine weitere Steigerung in den nächsten Jahren sei unwahrscheinlich. Ausser bei den defizitären Poststellen.

Meistgelesene Artikel