Für den Ehepartner einen eingeschriebenen Brief abholen? Kein Problem, wenn beide Partner den gleichen Nachnamen haben. Aber: «Ganz viele Familien haben verschiedene Namen», sagt Katharina J. Und damit wird es am Postschalter komplizierter. Katharina J. spricht von Schikanen.
Wer eingeschriebene Sendungen für Familienmitglieder mit einem anderen Nachnamen abholen will, braucht nämlich eine Vollmacht. So eben auch Katharina J. Sie nervt sich: Die Post habe nicht einmal den Eheschein als Beweis für die Ehe akzeptiert. Für eine Dauervollmacht bei der Post bezahlen Kundinnen und Kunden 30 Franken am Schalter oder 24 Franken, wenn sie die Vollmacht über die Post-Website erteilen.
Schalter und Haustür nicht vergleichbar
Post-Sprecher Bernhard Bürki erklärt die Vollmacht-Pflicht für Verheiratete mit verschiedenen Namen mit der Sicherheit: «Die Post will solche Sendungen nur jenen aushändigen, die auch wirklich berechtigt sind.» «Ach ja?», sagt Post-Kundin Katharina J., «Wie steht es dann mit der Sicherheit an der Haustür?»
Wenn der Pöstler an der Haustür klingle, erhalte sie eingeschriebene Briefe für ihren Mann ohne Weiteres, sagt Katharina J. «Ich könnte ja auch die Putzfrau oder die Gärtnerin sein!» Der Sprecher der Post bestätigt gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1: «Wenn jemand eine Wohnungstür öffnet, ist für den Pöstler, der ja die Verhältnisse vor Ort kennt, klar, dass jemand in den Haushalt gehört.»
Die Situation an der Haustür könne nicht mit jenem am Schalter verglichen werden, sagt Bernhard Bürki. Und für die Abholung am Schalter gebe es auch eine Gratis-Lösung: Eine Vollmacht, die für eine bestimmte Sendung gilt, lässt sich via Post-Website kostenlos ausstellen. Voraussetzung ist ein persönliches Benutzerkonto bei der Post.