Wenn Gäste reservieren und dann nicht auftauchen, bedeutet das für das Restaurant eine Umsatzeinbusse. Der reservierte Platz bleibt oft leer. Über das ganze Jahr gesehen kann das ins Geld gehen.
Scheinbar kommt es immer öfters vor, dass Gäste eine Reservierung tätigen, diese dann aber nicht wahrnehmen. Bernhard Kuster, Direktor von GastroSuisse kann nur ahnen, woran es liegt: «Ich glaube, es ist auch ein Bisschen ein Wandel der Werte. Man meldet sich oft nicht mehr ab. Früher hat man das vermutlich noch eher gemacht», sagt Kuster im Konsumentenmagazin «Espresso auf SRF1.»
Die Gäste erziehen
Das Restaurant vom Dolder Grand-Hotel in Zürich möchte diesem Verhalten jetzt einen Riegel schieben. Die Geschäftsleitung überlegt zurzeit, künftig die Kredikarten-Nummer des Gastes als Garantie zu verlangen. Bei Nicht-Erscheinen würde die Kreditkarte dann mit einer Annullationspauschale belastet.
Sprecherin Vanessa Flack erklärt: «Wir würden sicher nie den vollen Betrag verrechnen, aber so hätten wir doch immerhin eine Entschädigung. Und vielleicht würde es die Gäste auch disziplinieren, nämlich dass sie bei Verhinderung eher absagen.» Wie hoch diese Kreditkarten-Belastung in einem solchen Fall sein soll wird im Moment noch rechtlich abgeklärt.
Viele reagieren skeptisch
Bereits Erfahrung mit diesem Modell hat der Basler Wirt Simon Lutz. Während der Messezeit verlangt er für Reservationen ab acht Personen die Kreditkartennummer. Seine Kunden reagieren unterschiedlich. Die ausländischen Gäste, die dieses Vorgehen schon von ihrem Heimatland kennen, geben die Nummern ohne Probleme. Bei den Schweizer Kunden stösst er allerdings oft auf grosse Skepsis: «Bei uns hat man oft eine grosse Abwehrhaltung. Die Kunden geben etwas preis und befürchten dann einen Missbrauch der Daten. Dieses System ist bei uns einfach noch zu wenig bekannt.»
Für viele ist die Kreditkartennummer ein Zugang zum eigenen Bankkonto. Viele überlegen daher zwei Mal, ob sie diese für eine Reservation im Restaurant herausrücken möchten. Die grösste Angst ist aber, dass die Kreditkarte zu Unrecht belastet wird. Ein weiteres Problem: Im Gesetz ist nicht festgehalten, wieviel der Wirt als Schadenersatz verlangen darf.
Der Gast muss im Voraus informiert werden
Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner erklärt. «Das legt der Wirt individuell fest, genau wie die Preise für sein Essen und seine Dienstleistungen. Grundsätzlich darf Schadenersatz verlangt werden. Allerdings muss der Kunde bei der Reservierung über eine solche Annullationspauschale informiert werden.»
Wenn der Wirt bei der Reservierung also die Kreditkarten-Nummer verlangt, dann muss er auch sagen, mit welchem Betrag er diese belasten würde, wenn die Reservierung nicht wahrgenommen wird.
«Es wäre schön, wenn das nicht nötig wäre»
Die Schweizer Wirte wären froh, wenn sie diese Pauschale überhaupt nicht einführen müssten, weiss Simon Lutz: «Es wäre schön, wenn das nicht nötig wäre und der Gast sich bewusst wäre, dass eine Reservation eine Vereinbarung ist, die für beide Seiten eine Verpflichtung beinhaltet.»