Die kantonalen Lebensmittelbehörden nahmen in verschiedenen Firmen von Roland De Vallier in den Kantonen Zürich, Bern, Basel, Luzern, St. Gallen und Appenzell-Ausserrhoden Durchsuchungen vor.
Dabei sammelten sie umfangreiches Datenmaterial und kontrollierten Computer. Die Untersuchungen der Behörden bestätigen die Vorwürfe von «Kassensturz»: In allen Callcentern verkauften die Callcenter-Angestellten Nahrungsmittel-Ergänzungen mit unzulässigen und täuschenden Heilanpreisungen. (Beitrag vom 28.10.14).
Besonders stossend ist, dass die Verkäufer zudem den potentiellen Käufern zu raten hatten, vom Arzt verschriebene Heilmittel abzusetzen und durch die beworbenen Produkte zu ersetzen.
«Gefährdung der Gesundheit»
Der Verband der Kantonschemiker der Schweiz argumentiert darum, die Verantwortlichen hätten mit diesen Verkaufsaktivitäten bewusst eine Gefährdung der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten in Kauf genommen. Sie hätten «wiederholt und wider besseres Wissen» so gehandelt.
Alle Firmen Roland De Valliers dürfen per sofort keine unerlaubten Heilanpreisungen mehr machen. Zudem müssen sie die Kosten der ganzen Kontrollaktion tragen. So entschieden die Lebensmittel-Kontrollbehörden.
Die Strafanzeigen sind bei den Staatsanwaltschaften der betreffenden Kantone eingetroffen. Sollten die Verantwortlichen dereinst verurteilt werden, drohen Haftstrafen bis fünf Jahre und die Rückzahlung der unrechtmässig gemachten Gewinne.