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Konsum Ticketcorner: Konzert verschoben, Geld behalten

Ein Konzert wird verschoben, die Fans erhalten aber das Geld nicht zurück. So macht es Ticketcorner seit Jahren. Geht das? Diese Praxis ist illegal, sagen Rechtsexperten.

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Konzert verschoben, doch kein Geld zurück
aus Espresso vom 04.06.2012.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 24 Sekunden.

Darauf haben viele Schweizer Teeny-Mädchen gewartet: Luca Hänni, der Sieger der Sendung «Deutschland sucht den Superstar», sollte am 1. Juni in Basel sein erstes grosses Schweizer Konzert geben.

Die 17-jährige Isabella Lottaz wollte sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen und kaufte sich bei Ticketcorner von ihrem ersparten Taschengeld ein Billet für 41 Franken. Zusammen mit ihrer Freundin freute sie sich darauf, den Mädchenschwarm live zu erleben.

Deutscher Auftritt ist wichtiger

Doch dann kam die böse Überraschung: Drei Tage vor dem Konzert meldete der Veranstalter, dass Luca Hännis Auftritt in Basel um eine Woche verschoben werden muss. Der Grund: Der Schweizer Sänger wurde kurzfristig für die Sendung «The Dome» auf RTL2 gebucht. Die Schweizer Fans müssen deshalb hinten anstehen.

Die Tickets behalten zwar ihre Gültigkeit. Leider nützt das Isabella Lottaz aber nichts, denn sie hat am 8. Juni andere Verpflichtungen und kann das Konzert nicht besuchen. Ihre Mutter versuchte deshalb, das Ticket zurückzugeben.

Vergebens. Ticketcorner verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort steht, dass bei Verschiebungen eine Rückgabe ausgeschlossen sei.

Konzertverschiebung muss nicht akzeptiert werden

Ursula Lottaz ist doppelt verärgert. Einerseits auf den Star, der einfach nicht erscheint: « Die Fans von Luca Hänni haben bei DSDS für ihn angerufen, haben ihm zum Gewinn verholfen. Jetzt wollen sie seine Konzerte unterstützen und werden enttäuscht.»

Aber vor allem ist sie sauer auf Ticketcorner: «Hier wird das Risiko einfach auf den Konsumenten abgewälzt. Und man hat ja keine Wahl. Man muss die Eintrittskarten bei Ticketcorner bestellen!»

Dennoch kann sich Ticketcorner nicht alles erlauben, findet Rechtsexpertin Doris

Slongo: «So geht das nicht. Ein wichtiger Bestandteil eines Konzerts ist das Veranstaltungsdatum. Es ist daher nicht zumutbar, dass der Käufer sein Geld verliert, wenn er nicht hingehen kann.»

Und auch wenn das in den AGB vermerkt ist: Mit einer solchen Bestimmung könne ein Kunde nicht rechnen. Diese sei doch ziemlich absurd. «Die Käuferin muss sich dem nicht unterwerfen, auch wenn sie die AGB grundsätzlich akzeptiert hat.»

Ticketcorner ist verantwortlich

Stefan Epli, Mediensprecher von Ticketcorner, kann den Ärger zwar verstehen, sagt aber, die Verantwortung liege beim Konzertveranstalter. «Wir verkaufen lediglich die Tickets für den Veranstalter. Er entscheidet, ob das Geld zurückbezahlt wird oder nicht.»

Christoph Wolf, Jurist am Rechtswissenschaftlichen Institut der Uni Zürich, sieht das anders: «Als Konsument interessiert mich nicht, wer das Konzert veranstaltet. Ticketcorner ist in diesem Fall mein Vertragspartner.» Die Ticketfirma ist somit auch Ansprechstelle für allfällige Rückzahlungen.

Und mittlerweile ist sie das auch wirklich: Im Nachhinein erklärt Stefan Epli, es habe ein Missverständnis gegeben: «Der Veranstalter wusste nicht, dass er uns informieren muss, wenn wir die Tickets zurücknehmen dürfen. Mittlerweile hat er das gemacht und alle, die ein Ticket haben und am 8. Juni verhindert sind, dürfen es zurückgeben.»

Musterbrief für die Geldrückforderung

So nimmt die Geschichte doch noch ein einigermassen gutes Ende und Isabella Lottaz kann ihr Sackgeld-Kässeli wieder auffüllen.

Wer in der gleichen Situation ist wie das junge Mädchen und ebenfalls mit einer Konzertverschiebung konfrontiert ist, kann mit diesem Musterbrief das Geld zurückfordern.

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