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Konsum Zoll-Ärger: Empfänger muss für Päckli-Kontrolle zahlen

Bestellungen aus dem Ausland können einer Zoll-Stichprobe unterzogen werden. Diese führt die Post durch – und kostet den Empfänger auf alle Fälle 13 Franken. Dabei kommt es nicht darauf an, ob bei der Kontrolle etwas zu beanstanden war oder nicht. Der Preisüberwacher findet das stossend.

Wer im Internet Waren bestellt, muss bis zu einem Warenwert von 62 Franken keine Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben bezahlen. Patrick Geering hat bei einem deutschen Online-Händler ein Hemd bestellt und per Kreditkarte bezahlt. Der Warenwert inklusive Versand ist 30 Franken.

Zu seiner Überraschung händigte ihm der Pöstler das Paket jedoch nicht aus, sondern verlangte zuvor 13 Franken, für die sogenannte Zollrevision. Patrick Geering versteht das nicht: «Wenn ich über den Zoll gehe und kontrolliert werde, muss ich auch keine zusätzlichen Gebühren bezahlen.»

Der Aufwand wird dem Empfänger verrechnet – so oder so

Post-Sprecher Bernhard Bürki kann den Ärger nachvollziehen. Er sagt jedoch: «Der Zoll ordnet eine Stichprobe an, die Zollrevision, und die Post führt diese durch. Der Aufwand fällt so oder so an, egal ob die Sendung korrekt verzollt wurde oder nicht.» Diesen Aufwand verrechnet die Post dem Empfänger weiter – per Nachnahme. Empfänger Patrick Geering schüttelt den Kopf: «Die Post sollte mir das Paket aushändigen, es ist mein Eigentum!»

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Dass der Empfänger bei einer Stichprobe Gebühren entrichten muss, geht auf eine Änderung des Zollgesetzes im Jahr 2008 zurück. Seit dann nimmt die Post im grenzüberschreitenden Online-Handel die Verzollung vor, und nicht mehr die Zollverwaltung. Und die Post verlangt im Gegensatz zur Zollverwaltung eine Entschädigung für den Aufwand. Der Gesetzgeber hat bei der Revision auch festgelegt, dass die Post den Aufwand nicht der Zollverwaltung verrechnen kann.

Preisüberwacher: «Ich finde das stossend»

Für Preisüberwacher Stefan Meierhans ein Ärgernis: «Die Post kann die Kosten so nur dem schwächsten Glied in der Kette in Rechnung stellen, dem Konsumenten.» Dies sei in jenen Fällen besonders unverständlich, in denen den Empfänger keinerlei Verschulden an den Zusatzkosten trifft. «Ich finde das stossend, zumal solche Kontrollen eigentlich Aufgabe des Staates wären», sagt Stefan Meierhans weiter.

Hilfreiche Links:

Um die Situation zu ändern, bräuchte es jedoch eine Gesetzesänderung. «Espresso»-Hörer Patrick Geering hat sein Hemd derweil immer noch nicht in Empfang genommen. Er will die 13 Franken für die Zollrevision nicht bezahlen. In diesem Fall wird es von der Post zurückgeschickt – auf Kosten des Absenders.

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