Die ständigen Anrufe sind lästig. Und lässt man einen Krankenkassen-Makler für ein Beratungsgespräch ins Haus, dann ist es oft geschehen: Immer wieder behaupten Berater, es handle sich nur um eine unverbindliche Offerte und erschleichen sich so eine Unterschrift für einen bindenden Versicherungsantrag.
Ebenfalls dreist: Gewisse Makler und Vermittler treten mit Bezeichnungen auf, die Behörden gleichen. Oder sie verwenden Namen, welche eine Verbindung mit Krankenversicherern oder sogar mit Santésuisse - dem Verband der Krankenversicherer - erahnen lassen. Offensichtlich soll damit der Anschein erweckt werden, dass vertrauenswürdige Institutionen hinter den Anrufen stehen.
«Kassensturz» sagt, worauf Sie bei solchen Gesprächen achten sollten und wie Sie ungewollte Anrufe vermeiden können:
Abhilfe gegen lästige Anrufe
- Mit einem Stern-Eintrag in Telefon-Verzeichnissen können sich Konsumenten vor unerwünschten Anrufen schützen. Wird das von Maklern ignoriert, kann dies als Verstoss gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gemeldet werden. Der Stern kann online beantragt werden. Oder per Telefon: 0848 86 80 86. Rufen Telefon-Makler dennoch an, verstossen sie seit dem 1. April gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWG. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS, acsi und FRC) rät, deswegen eine Beschwerde einzureichen. Dies ist auch online möglich auf frc.ch.
- Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO bietet eine Stelle an, um Verstösse gegen Stern-Einträge zu melden. Es hat dafür folgende Webseite eingerichtet: seco.admin.ch
- Oft ist unklar, welcher Makler, welche Organisation oder welches Callcenter anruft. Hierfür empfiehlt sich die Webseite sdv-konsumenteninfo.ch
- Der Marketingverband Callnet will ebenfalls schwarze Schafe entlarven und hat eine eigene Meldestelle eingerichtet auf werruftmichan.ch
- Rufen unerwünscht Makler von Krankenkassen an, ist die Gesundheitsbehörde Santésuisse daran interessiert, dies zu erfahren. Sie bietet dafür folgende Melde-Webseite an: santesuisse.ch. Dazu sollten der Namen des Maklers, seine Telefonnummer und wenn möglich die Krankenkassen, deren Angebote er zu verkaufen versucht und Datum und Uhrzeit des Anrufs notiert werden.
Tipps für die Beratung zu Hause
Sitzt der Versicherungsberater schon am Stubentisch und präsentiert eine Offerte, gilt es für einen Vertragsabschluss Folgendes zu beachten:
- Unterschrift: Sich vom Makler, der nach Hause kommt, primär nur beraten lassen. Den konkreten Vertrag erst nach einer Zweitberatung in der Krankenkassen-Zweigstelle unterzeichnen. Die Unterschrift unter einen Versicherungsantrag ist immer bindend. Auch wenn der Versicherungsberater behauptet, es handle sich nur um eine unverbindliche Offerte.
- Bedenkzeit: Oft sind Versicherungsberater schlecht ausgebildet. Die Angaben des Maklers deshalb kritisch hinterfragen und sich vor einem Kassenwechsel Bedenkzeit ausbedingen.
- Bestätigung: Sich nicht auf mündliche Zusicherungen des Maklers einlassen, sondern immer eine schriftliche Bestätigung geben lassen.
- Kopie: Der Makler soll vor dem Verlassen des Hauses eine Kopie des Versicherungsantrages abgeben. Diese Kopie kann auch selber angefertigt werden. So lassen sich nachträgliche Änderungen beweisen.
- Splitting: Makler drängen oft auf den Abschluss einer Zusatzversicherung. Denken Sie daran, dass Sie Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Krankenkassen abschliessen können. Das heisst: Versicherte können problemlos nur die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung bei der alten Kasse lassen.