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Hotel hat zu viel versprochen
Aus Espresso vom 16.07.2020. Bild: zvg
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«Rechtsmitteli»  Mängel in der Ferienwohnung

Die Bilder im Internet waren grandios. Sie haben sich sofort in das hübsche Chalet verliebt und auf der Stelle zwei Wochen gebucht. Doch schon beim Auspacken Ihrer Koffer der Schreck: Ameisen. Überall. Eine richtige Invasion! Was tun bei Mängeln in der Ferienwohnung?

  • Wenn Sie Mängel in Ihrer Ferienwohnung feststellen, müssen Sie diese sofort rügen und den Vermieter auffordern, die Mängel umgehend zu beheben.
  • Auf keinen Fall sollten Mieterinnen und Mieter Schäden selbst beheben oder den Mangel erst nach den Ferien rügen. In diesen Fällen bleiben Sie wahrscheinlich auf Ihren Auslagen sitzen und Sie vergeben sich das Recht auf eine Preisminderung.
  • Ist der Vermieter nicht im Stande, einen schweren Mangel wie einen Insektenbefall umgehend zu beheben, haben Mieterinnen und Mieter das Recht, eine vergleichbare Alternative zu verlangen oder abzureisen und Schadenersatz zu fordern. Darunter fallen alle zusätzlich entstehenden Kosten und ein allfälliger Mehrpreis für eine vergleichbare Wohnung.
  • Wichtig: Bei Mängeln oder Schäden unbedingt Beweise sichern, zum Beispiel mit Fotos oder Videos. Möglicherweise ist auch das Verkehrs- bzw. Tourismusbüro vor Ort bereit, einen Mangel schriftlich zu bestätigen.
  • Bei Streitigkeiten wegen Mängeln zwischen professionellen Vermietern und Mietern von Ferienwohnungen vermittelt der Ombudsman der Schweizer Reisebranche.

«Rechtsmitteli»: Die juristische Notfallapotheke für Ihre Ferien

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Legende: Colourbox/Collage SRF

Die juristische Notfallapotheke von Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner enthält «Rechtsmitteli» gegen Ferienfrust. Hier geht's zur Übersicht.

Espresso, 16.07.20, 08:13 Uhr

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