Eine Webseite inklusive Firmenvideo für 19‘000 Franken, dazu ein Service-Vertrag für monatlich 900 Franken. So viel koste normalerweise eine professionelle Webseite, sagen Mitarbeitende der deutschen Internet-Firma Euroweb. Und versuchen danach, unerfahrene Klein- und Kleinstfirmen mit Rabatten und vermeintlichen Gratisleistungen zum Vertragsabschluss zu bringen. «Espresso» hat darüber berichtet (siehe Linkbox).
Das Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1 legt die Euroweb-Offerten einem Experten vor. Für Manuel Nappo, Leiter Digital Business an der Hochschule für Wirtschaft in Zürich (HWZ), sind die Preise klar überrissen: «Für ein Kleinstunternehmen ist das drei bis vier Mal so viel wie gerechtfertigt.» Ein KMU müsse für eine einfache Webseite mit Preisen zwischen 3000 und 5000 Franken rechnen. Euroweb verlangt mindestens das Doppelte oder das Dreifache.
Wie können Betroffene vorgehen?
Da Betroffene mit Euroweb einen Vertrag unterzeichnet haben, ist fraglich, ob sich ein gerichtliches Vorgehen wegen absichtlicher Täuschung lohnt. Das grosse Problem ist die Beweisbarkeit der falschen Versprechen, da die Gespräche mündlich stattfinden.
Beim frühzeitigen Ausstieg verlangt Euroweb gemäss Vertragsklausel Schadenersatz im Umfang einer Jahresprämie. Für diese Art «Reuegeld» lohnt es sich jedoch, hart zu verhandeln. «Espresso» weiss von Betroffenen, die diesen Betrag auf rund 800 Franken herunterhandeln konnten.
Eine weitere Möglichkeit wäre, so die «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner, sich gerichtlich gegen die überhöhten Preise der Firma Euroweb zu wehren und eine Preisreduktion zu verlangen. Auch hier ist jedoch fraglich, ob sich die hohen Kosten eines Gerichtsverfahrens lohnen.
Gesprächs-Zeugen verbessern Ausstiegschancen
War beim Gespräch mit Euroweb eine zweite Person anwesend – zum Beispiel ein Ehe- oder Geschäftspartner – verbessern sich die Chancen für einen Vertragsausstieg markant. In diesem Fall sollte man die Rechnungen von Euroweb nicht bezahlen, so Gabriela Baumgartner. Bei einer allfälligen Betreibung müssen Betroffene unbedingt sofort Rechtsvorschlag erheben.
Danach liegt es an Euroweb, das Geld mit einem Gerichtsverfahren beim Kunden einzutreiben. Sollte es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, können Betroffene mittels Zeugenaussagen glaubhaft geltend machen, dass sie angelogen und absichtlich getäuscht wurden.
Unbedingt beim SECO melden
Dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ist der Fall Euroweb bekannt. Es seien jedoch bisher nicht genügend Beschwerden eingegangen, um eine allfällige Klage wegen unlauterem Wettbewerb einzureichen, so ein Sprecher. Betroffene sollten sich deshalb unbedingt beim SECO melden, auch wenn ihr Fall schon einige Monate oder Jahre zurückliegt.
Verträge immer im Detail prüfen
Wichtig ist, bei jeder Art von Verkaufsgespräch unterbreitete Verträge immer im Detail zu prüfen und darauf zu bestehen, den gesamten Text und die AGB in Ruhe studieren zu können. Umso mehr, wenn Vertreter Druck aufsetzen und behaupten, das Angebot sei nur hier und jetzt gültig.