Christina H. ist ihre Privatsphäre wichtig. Sie ist bewusst in keinem Telefonbuch eingetragen, ihre Adresse ist gesperrt. Doch im Internet kann innert Kürze jeder diese Daten finden.
Die Internetdatenbank Moneyhouse veröffentlichte die Adresse, ohne sie vorher zu fragen. Christina H. ist schockiert. «Ich finde es eine absolute Frechheit, dass das so publiziert wird, ohne meine Einwilligung», sagte sie in der Sendung «Kassensturz».
Gesperrte Adressen dürfen nicht veröffentlicht werden
Mit der Publikation von gesperrten Adressen verstösst Moneyhouse gegen das Gesetz. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hat deshalb bereits im letzten Jahr interveniert und im November Moneyhouse Empfehlungen unterbreitet. Doch bei «Kassensturz» melden sich nach wie vor Personen, die ihre gesperrten Daten im Internet finden.
Moneyhouse betont, dass ein Fehler unterlaufen sei. Geschäftsführer Stephan Bischof sagt zum Fall von Christina H.: «Unsere Datenquelle vom letzten Jahr hat uns gewisse Adressen geliefert, welche nicht hätten geliefert werden sollen. Für das entschuldigen wir uns in jeder Form. Das tut uns leid.»
Doch auch der Datenschutzbeauftragte Thür kritisiert das Verhalten von Moneyhouse: «Wir wissen auch von anderen Fällen, dass die Umsetzung unserer Vorgaben offensichtlich noch nicht ganz klappt.»
Hintergrundinformationen zu acht Millionen Personen
Moneyhouse veröffentlicht nebst vielen Adressen auch weitere detaillierte Informationen von Privatpersonen. So zum Beispiel wie jemand wohnt, wer im gleichen Haushalt lebt und wer die Nachbarn sind. Auch das Geburtsdatum, der Beruf und frühere Wohnorte werden publiziert. Dafür braucht es einzig ein sogenanntes «Premium»-Abonnement, das ab acht Franken pro Monat erhältlich ist. Damit erhält jedermann detaillierte Informationen über «Alle Privatpersonen der Schweiz.»
Tausende sind sich gar nicht bewusst, wie viele Angaben über sie im Internet ohne grossen Aufwand für alle einsehbar sind. Auch über Christina H. wurden solche Daten ohne ihr Wissen publiziert. Sie kann dies nicht verstehen: «Das ist einfach unmöglich! Eigentlich müsste der Weg umgekehrt sein, dass Moneyhouse auf mich zukommt und mich fragt: Darf ich diese Daten publizieren?»
Schweizer Datenschutzgesetz ist zu lasch
Moneyhouse betont dabei, nichts Falsches zu tun. Die Firma halte sich an das Schweizer Gesetz und veröffentliche nur öffentlich zugängliche Daten. Gemäss dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten liegt genau hier das Problem: «Mit der bestehenden Gesetzgebung kann man nicht durchsetzen, dass es immer eine Einwilligung braucht, bevor Moneyhouse die Daten publizieren darf.»
Dass das Internet in der heutigen Version des Datenschutzgesetzes zu wenig berücksichtigt wird, soll sich nun ändern. Gemäss Hanspeter Thür ist derzeit eine Arbeitsgruppe vom Bundesamt für Justiz daran, dem Bundesrat bis Ende Jahr Vorschläge einzureichen. Denn es ist klar: Das Gesetz soll künftig Privatpersonendaten im Internet besser schützen.
Woher hat Moneyhouse die Millionen von Privatpersonendaten?
Laut Moneyhouse-Geschäftsführer Stephan Bischof wurden die gesamten Privatpersonendaten von der Firma Schober geliefert. Schober ist ein Adresshändler, welcher seine Daten wiederum aus verschiedenen Quellen bezieht, zum Beispiel aus Gewinnspielen, dem Versandhandel, oder Verlagen. Die Firma Schober bezieht aber auch Daten aus nicht näher bezeichneten öffentlichen Quellen. Die gesammelten Adressen lässt Schober bei der Schweizerischen Post aktualisieren und verkauft sie dann an Moneyhouse.
Das Problem: Die Personen, welche ursprünglich ihre Daten bei einem Gewinnspiel, dem Versandhandel oder der Post abgegeben haben, haben nie explizit einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt.
Unterdessen distanziert sich Schober von Moneyhouse. Die Geschäftsbeziehungen wurden im letzten Herbst beendet. Die Daten von Schober sind aber immer noch auf der Moneyhouse-Website veröffentlicht.