Der Internetshop Stylelux.ch bietet vor allem Produkte rund um die Schönheit an. Die Seite macht auf den ersten Blick einen guten Eindruck und sieht schön aus. Weniger schön sind allerdings die zahlreichen Erfahrungsberichte im Internet und diverse Beschwerden, die bei «Espresso» von unzufriedenen Stylelux-Kunden eingegangen sind.
Eine dieser Kundinnen ist Bettina Konetschnig. Und was sie erlebte, ist typisch: Sie bestellte auf stylelux.ch ein Epiliergerät für 29 Franken. Ein paar Tage später brachte der Briefträger dann auch das Paket. Bevor er es aber auslieferte, verlangte er Geld. Bettina Konetschnig erzählt: «Er verlangte Zollgebühren von 29.60 Franken. Mein Mann, der das Paket entgegen nahm, wusste natürlich nicht Bescheid und bezahlte.»
Statt 29 Franken kostete das Gerät jetzt also doppelt so viel. Und warum überhaupt Zollgebühren? Sie hatte ja in einem Onlineshop mit der Endung «.ch» bestellt. «Hätte ich das gewusst, hätte ich das bestimmt nicht gekauft. Mit diesen hohen Gebühren bekomme ich das hier billiger.»
Doch bezahlt ist bezahlt. Der Fall war für die enttäuschte Stylelux-Kundin erledigt. Vier Wochen später aber kam erneut ein Paket von Stylelux. Wieder mit demselben Gerät. Ein Versehen? Nein. Stylelux erklärt Bettine Konetschnig, sie habe ein Abo abgeschlossen. Doch diese ist sich sicher: «Das habe ich nicht gemacht. Ich würde nie einen Artikel abonnieren. Ein Epiliergerät reicht.»
«Espresso» hat sich deshalb die Internetseite von Stylelux einmal genauer angesehen. Und hat tatsächlich gleich ein paar Ungereimtheiten gefunden.
1. Die Domain-Endung verwirrt
Als erstes fällt auf, dass die Internetadresse mit «.ch» endet. Das klingt ganz nach einem Schweizer Onlineshop. Tatsächlich sitzt die Firma aber in Dänemark. Zwar dürfen ausländische Anbieter die Endung «.ch» verwenden, doch genau das führt immer wieder zu Verwirrungen – und zu unerwarteten Zollgebühren.
2. Der Kunde wird überrumpelt
Ein weiteres Problem der Seite ist der Bestellvorgang. Nach der Eingabe der persönlichen Daten soll man auf «Fortsetzen» klicken. Und schon heisst es: «Besten Dank für Ihre Bestellung».
Das geht nicht, sagt Guido Sutter vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco: «Das ist ein klarer Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Vor der definitiven Bestellung muss der Kunde die Möglichkeit haben, seine Angaben nochmals zu prüfen und allfällige Fehler zu korrigieren.»
3. Ein Abo wird nirgends erwähnt
Und auch das Abo, das Bettina Konetschnig angeblich abgeschlossen haben soll, ist so nicht gültig. Stylelux schreibt dazu an «Espresso», die Kundin hätte das merken sollen: «Für Kunden, die Ihre Bestellung inkl. wiederkehrenden Lieferservice getätigt haben, befinden sich das Datum der letzten Lieferung sowie das letztmögliche Kündigungsdatum auf der Originalrechnung/Packzettel.» Doch das reicht natürlich nicht. Bereits bei der Bestellung muss klar erkennbar sein, dass es sich um ein Abo handelt. Ein Bestellversuch von «Espresso» hat gezeigt: Ein Abo wird tatsächlich mit keinem Wort erwähnt. Eine solche Vorgehensweise verstösst ebenfalls klar gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
4. Die Preisangabe ist intransparent
Auch das Seco hat sich die Seite angesehen und festgestellt: «Stylelux gibt die Preise in Schweizer Franken an, die Rechnung erfolgt aber in Euro. Der Kunde muss bei der Bestellung darauf hingewiesen werden.» Das ist nicht rechtskonform.
Ausserdem ist nicht richtig, dass die Kunden während der Bestellung nicht auf Zollgebühren hingewiesen werden. Das Gesetz besagt nämlich, dass immer der endgültig zu bezahlende Preis ausgewiesen sein muss.
Stylelux gibt sich diesbezüglich ahnungslos und erklärt gegenüber «Espresso»: Unsere Kunden sollten bei Erhalt Ihrer Produkte auch keine Zollgebühren übernehmen müssen. Sollte dies passiert sein, handelt es sich dabei um einen Fehler und wir erklären uns gerne dazu bereit, diese Gebühren zu übernehmen.»
So wehren Sie sich:
- Sehr gerne! Wer also von Stylelux ein Paket bekommen und Zollgebühren bezahlt hat, der kann dies zurückfordern. Ein Musterbrief dazu befindet sich in der Service-Box.
- Und noch etwas: Kunden die in die Abo-Falle getappt sind und weitere Lieferungen von Stylelux erhalten haben, können dieses Abo mit einem eingeschriebenen Brief anfechten. Denn ein solcher Vertrag ist ungültig. Auch dazu finden Sie einen Musterbrief in der Service-Box.
- Ungewünschte Ware, die nach der ersten Lieferung eingetroffen ist, muss man übrigens nicht zurückschicken. Denn man hat ja nicht wissentlich ein Abo abgeschlossen und somit auch keine Folgelieferungen bestellt. Am besten teilt man Stylelux kurz mit, dass die Ware zur Abholung bereit liegt.
- Wie immer in solchen Fällen ist es auch wichtig: Wer sich getäuscht fühlt, sollte unbedingt das Staatssekretariat für Wirtschaft informieren. Dieses hat für solche Fälle ein spezielles Formular bereitgestellt.