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Rechtsfrage: Muss der Angestellte die Spesen vorschiessen?
Aus Espresso vom 03.08.2017. Bild: Colourbox
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Arbeitsrecht Muss der Angestellte die Spesen vorschiessen?

Weil er für seine Arbeit auf ein Auto angewiesen ist, läppern sich bei einem Bauarbeiter regelmässig hohe Auslagen fürs Parkieren an. Der Arbeitgeber zahlt diese Spesen, aber immer erst mit dem übernächsten Lohn. «Espresso» sagt, wie lange Angestellte auf die Rückzahlung ihrer Spesen warten müssen.

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Bei vielen Angestellten fallen während der Arbeit Auslagen an: Kilometerspesen fürs Auto, Mittagessen mit Kunden oder Telefonspesen. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber für «durch die Ausführung der Arbeit notwendigen Auslagen» aufkommen.

Parkgebühren in Städten gehen ins Geld

Beim Partner einer «Espresso»-Hörerin fallen regelmässig hohe Spesen an. Der Mann arbeitet auf Baustellen und muss sein Auto deshalb häufig in Parkhäusern abstellen. Wer die Preise in städtischen, zentrumsnahen Parkhäusern kennt, weiss: Diese Gebühren können rasch bis zu 100 Franken pro Tag ausmachen.

Zwar bekommt der Bauarbeiter diese Auslagen vom Arbeitgeber zurück bezahlt. Aber zu spät, wie seine Partnerin findet. «Darf der Arbeitgeber verlangen, dass mein Freund diese Beträge immer vorschiesst?», möchte sie deshalb vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.

Der Arbeitgeber muss Spesen vorschiessen

Die Antwort steht im Gesetz. Genauer: Im Obligationenrecht, Artikel 327c, im zweiten Absatz. Dort heisst es: «Hat der Arbeitnehmer zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten regelmässig Auslagen zu machen, so ist ihm ein angemessener Vorschuss in bestimmten Zeitabständen, mindestens aber jeden Monat auszurichten».

Von Gesetzes wegen ist also klar, dass der Partner der «Espresso»-Hörerin seinem Arbeitgeber die Spesen nicht vorschiessen muss. Er hat folgende Möglichkeiten:

  • Er kann vom Arbeitgeber regelmässig einen Spesen-Vorschuss verlangen. Der Vorschuss sollte etwa so hoch sein, wie die zu erwartenden Spesen.
  • Möglich wäre auch, dass der Arbeitgeber mit dem Lohn eine Spesenpausale vergütet und diese dann in regelmässigen Abständen mit den effektiven Auslagen verrechnet. Auch die Spesenpauschale muss so hoch angesetzt sein, dass sie die zu erwartenden Spesen deckt.

Solche Abmachungen sollten, wenn immer möglich, in einem Spesenreglement oder im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Die gesetzliche Regelung zu Spesen und Spesenvorschuss ist übrigens zwingend. Es wäre ungültig, in einem Vertrag oder Spesenreglement vorzusehen, dass Angestellte Spesen ganz oder teilweise aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.

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