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Rechtsfrage: Muss eine fristlose Kündigung begründet werden?
Aus Espresso vom 12.05.2016. Bild: Colourbox
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Arbeitsrecht Muss eine fristlose Kündigung begründet werden?

Einer jungen Frau wird während der Probezeit gekündigt. Fristlos. «Espresso» zeigt, welche Gründe es für eine fristlose Entlassung braucht und wie sich entlassene Angestellte wehren können.

Ein Arbeitsverhältnis kann fristlos aufgelöst werden. Doch laut Bundesgericht soll das nur in Ausnahmefällen möglich sein, quasi als «letzter Ausweg». Deshalb braucht es für eine fristlose Kündigung einen «wichtigen Grund».

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In einem Streitfall muss der Arbeitgeber beweisen, dass ein solch triftiger Grund vorliegt. Deshalb ist er auch verpflichtet, die Kündigung schriftlich zu begründen.

Bagatellen reichen nicht für einen «Fristlosen»

Als wichtiger Grund gilt, wenn ein Arbeitnehmer seine Pflichten schwer verletzt hat. Eine Verfehlung muss jedoch so gravierend sein, dass die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unter keinen Umständen mehr zumutbar ist.

Wartet der Arbeitgeber mit dem «Fristlosen» zu lange, beweist er mit seinem Verhalten, dass die Weiterbeschäftigung bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin nicht unzumutbar ist.

Lügen und betrügen muss kein Arbeitgeber tolerieren

Als wichtiger Grund gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten zwar nur mittelschwer verletzt hat, vom Arbeitgeber deswegen aber bereits abgemahnt worden ist. Wer häufig zu spät zur Arbeit erscheint und deswegen verwarnt worden ist, muss mit einem «Fristlosen» rechnen.

Aus folgenden Gründen ist eine fristlose Entlassung immer zulässig:

  • Bei strafbaren Handlungen, wie zum Beispiel fälschten Spesenabrechnungen, Diebstählen, gefälschten Unterschriften, Annahme von Schmiergeldern, Tätlichkeiten oder sexuellen Übergriffen.
  • Falsche Angaben in der Bewerbung gibt dem Arbeitgeber einen hieb- und stichfesten Grund für einen «Fristlosen». Das war bei einem Bankangestellten der Fall, der in seinem Dossier falsche Praxiserfahrungen aufführte.
  • Ein nicht tadelloses Privatleben kann auch zur fristlosen Kündigung führen, zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter mit Finanzkompetenzen chronisch verschuldet ist oder einem Privatkonkurs entgegensteuert.
  • Unkorrektes Verhalten am Arbeitsplatz führt häufig zu Kündigungen. Fristlos darf das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden, wenn Angestellte wiederholt harte Pornografie während der Arbeit konsumieren, Krankheiten simulieren, immer wieder «blau machen», falsche Arztzeugnisse einreichen, Kolleginnen sexuell belästigen oder handgreiflich werden.
  • Auch illoyales Verhalten kann ein Arbeitgeber mit einem «Fristlosen» ahnden. Zum Beispiel, wenn ein Angestellter die Belegschaft gegen den Chef aufwiegelt, wenn ein Angestellter krankgeschrieben ist und dabei für einen anderen Betrieb arbeitet oder Geschäftsgeheimnisse ausplaudert.
  • Beschimpfungen gegenüber Vorgesetzten sind in der Praxis immer wieder Anlass für fristlose Kündigungen. Bei Entgleisungen durch Ausdrücke wie «Sie können mich mal ...», «profitgeiles Arschloch» oder «Trottel» können Angestellte mit Blick auf die umfangreiche Rechtssprechung wahrscheinlich nicht auf Milde vor Gericht hoffen.

Unzulässig ist eine fristlose Entlassung dagegen wegen ungenügender Leistung, wenn sich ein Angestellter weigert, den Chef bei strafbaren Handlungen zu unterstützen oder wenn sich Angestellte an einem bewilligten Streik beteiligen.

Recht bekommen hat vor Gericht auch eine Verkäuferin die sich weigerte, Putzarbeiten – zu denen sie vertraglich nicht verpflichtet war - für ihren Arbeitgeber auszuführen.

Nach einer Kündigung sofort eine Begründung verlangen

In der Praxis sind die meisten fristlos ausgesprochenen Kündigungen nicht rechtens. Wer vom Arbeitgeber fristlos vor die Tür gestellt wird, sollte sich deshalb wehren:

  1. Umgehend vom Arbeitgeber eine schriftliche Begründung der Kündigung verlangen. Der Arbeitgeber ist laut Gesetz verpflichtet, die Kündigung schriftlich zu begründen.
  2. Die Rechtmässigkeit der Kündigung bei einer auf Arbeitsrecht spezialisieren Beratungsstelle überprüfen lassen.
  3. Lohnforderungen für die ordentliche Kündigungsfrist geltend machen - gegebenenfalls vor Arbeitsgericht. Das Verfahren ist bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken kostenlos.
  4. Versicherungsschutz prüfen: Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis per sofort. Ab dem Datum der Kündigung sind Angestellten noch während 30 Tagen bei der Unfall- und Krankentaggeld-Versicherung des- ehemaligen Betriebes versichert. Wer in dieser Zeit keine neue Stelle antritt, sollte sich bei der Kranken- und Unfallversicherung informieren um eine lückenlose Deckung sicherzustellen.

Eine fristlose Kündigung ist jederzeit möglich. Während der Probezeit, während Sperrfristen (zum Beispiel während der Schwangerschaft, Krankheit oder Militärdienst), in befristeten Arbeitsverhältnissen und vor dem Stellenantritt.

Auch Angestellte dürfen

Auch Angestellte dürfen übrigens fristlos kündigen. Zum Beispiel, wenn der Betrieb trotz mehrmaliger Mahnung den Lohn nicht bezahlt. Aber auch hier ist es wichtig, sich vorgängig um eine lückenlose Deckung bei den Sozialversicherungen zu kümmern.

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