Das Wichtigste in Kürze
- Wer heiratet, umzieht, zum Arzt muss oder auf eine Behörde, hat laut Gesetz Anspruch auf die dafür nötige, zusätzliche freie Zeit.
- Für die Pflege von kranken Kindern bekommen Eltern bis zu drei arbeitsfreie Tage.
- Wer dagegen kranke Angehörige zu Hause pflegt und unterstützt, geht leer aus.
In speziellen Situationen haben Angestellte zusätzliche freie Zeit zu gut. Gemeint sind dringende Termine oder Termine, die man schlecht auf die Freizeit oder aufs Wochenende schieben kann.
Konsultieren Sie Reglemente und Gesamtarbeitsverträge
Das Gesetz ist wenig konkret. Deshalb regeln viele Arbeits- oder Gesamtarbeitsverträge, wofür es wieviel zusätzliche freie Zeit gibt. Verbreitet sind folgende Regelungen:
- Bei der eigenen Heirat gibt es zwischen zwei und drei Tage.
- Heiratet ein Kind oder ein enger Verwandter, gibt es einen Tag.
- Bei der Geburt eines Kindes gibt es für Väter einen Tag.
- Beim Tod eines nahen Familienangehörigen gibt es einen bis drei Tage.
- Für die militärische Inspektion oder Rekrutierung einen halben bis einen Tag.
- Für den Umzug einen Tag.
- Für Vorstellungsgespräche einen halben Tag pro Woche, vorausgesetzt, dass der Angestellte die Kündigung vom Arbeitgeber erhalten hat.
Staatssekretariat für Wirtschaft Seco
In vielen Arbeits- und Gesamtarbeitsverträgen ist zudem festgehalten, dass Eltern für die Betreuung ihrer kranken Kinder drei bis fünf Tage pro Jahr zu Hause bleiben dürfen. Diese Regelung widerspricht dem Gesetz und ist deshalb ungültig.
Eltern dürfen pro Krankheitsfall – und nicht pro Jahr - während drei Tage dem Arbeitsplatz fernbleiben. Benötigt das Kind längere Betreuung, müssen die Eltern eine andere Lösung organisieren oder in Absprache mit dem Arbeitgeber Ferientage beziehen.
Gibt es auch frei fürs Geburtstagsfest des Onkels?
Ob Angestellte auch für Familienfeste oder religiöse Feiertage freie Tage oder Stunden einfordern können, ist rechtlich nicht restlos geklärt. Die Gerichte bejahen heute einen Anspruch auf zusätzliche Freizeit aus diesen Gründen, ebenso, wenn Angestellte kranke Familienangehörige im Spital besuchen möchten.
Aber: Einen Lohnanspruch können Angestellte in diesen Situationen nicht automatisch geltend machen. Die Gerichte anerkennen einen Lohnanspruch bei Angestellten im Monatslohn oder wenn ein Anspruch in einem Vertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen ist.
Bei Arzt-, Therapiebesuchen oder Behördengängen gilt: Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten dafür frei geben und den Lohn bezahlen, sofern der Termin dringend ist und sich nicht in die Freizeit verschieben lässt. Angestellte sind aber verpflichtet, solche Termine nach Möglichkeit ausserhalb der Blockzeit auf Randstunden zu legen.