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Arbeitsrecht Wem gehört das Trinkgeld?

An seiner letzten Arbeitsstelle seien Trinkgelder in eine gemeinsame Kasse gekommen, schreibt «Espresso»-Hörer Egon Angst. Der Chef habe dann bestimmt, wer wieviel bekam. Nicht alle Angestellen sind mit solchen Regeln einverstanden. Dabei hätten sie ein Mitspracherecht.

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Rechtsfrage: Gehört das Trinkgeld dem Chef?
aus Espresso vom 06.02.2014. Bild: Keystone
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Das Trinkgeld ist in der Schweiz praktisch überall im Preis inbegriffen. Und dennoch belohnen viele Kundinnen und Kunden einen freundlichen Service oder eine gute Leistung mit einem Extra. Doch: Wem gehört eigentlich das Trinkgeld?

Das möchte auch «Espresso»-Hörer Egon Angst aus Lengnau wissen. An seiner letzten Arbeitsstelle kam das Trinkgeld in eine gemeinsame Kasse. Was damit geschah, bestimmt der Chef. Und bediente sich auch gleich selber aus der Trinkgeld-Kasse.

Dabei ist klar: Das Trinkgeld gehört den Angestellten, nicht dem Chef. Lesen Sie hier die Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen zum Thema Trinkgeld:

Darf der Arbeitgeber bestimmen, was mit dem Trinkgeld passiert?

Ja. Ein Arbeitgeber darf in einem Reglement bestimmten, dass Trinkgelder allen Angestellten des Betriebes zu Gute kommen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Jedoch dürfen die Angestellten entscheiden, wie diese Gelder eingesetzt werden. Der Chef selber darf das Trinkgeld weder für sich verwenden, noch hat er Anspruch auf die Trinkgelder seiner Angestellten.

Wie muss ein solches Reglement aussehen?

Hier gibt es keine Formvorschriften. Es ist jedoch ratsam, die Verwendung von Trinkgeldern in einem Personalreglement schriftlich zu regeln. Wichtig: Die Angestellten müssen in diese Regelung einbezogen werden. Schliesslich ist es ihr Geld.

Darf ich als Gast bestimmen, wer das Trinkgeld bekommt?

Nein. Der Kellner oder das Zimmermädchen dürfen das Trinkgeld zwar entgegennehmen, müssen es aber abgeben. Tun sie es nicht, verletzen sie die Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber und müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das kann von einer Verwarnung bis zu einer Kündigung reichen. Als Gast ist es deshalb nicht klug, einen Angestellten zu animieren, in einer solchen Situation das Trinkgeld für sich zu behalten.

Müssen Trinkgeld-Einnahmen versteuert werden?

Ja. Trinkgelder gehören laut Steuergesetz zum Einkommen und müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Werden in einem Betrieb die Trinkgelder eingezogen und verteilt, so erscheinen diese Beträge auf der Lohnabrechnung. Ist das nicht der Fall, müssten Angestellte über ihre Trinkgelder Buch führen und sie in der Steuererklärung angeben.

Sind Trinkgelder AHV/IV-pflichtig?

Ja. Auch hier gilt: Trinkgelder gehören zum Lohn und sind beitragspflichtig. Eine Deklaration kann übrigens durchaus im Sinne der Angestellten sein. Dann vor allem, wenn die Trinkgelder einen wesentlichen Teil des Lohnes ausmachen. Denn: Der deklarierte Lohn ist die Basis für die Berechnung und damit die Höhe von Unfalltaggeldern und Renten.

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