Ein erfolgloser Bewerber schickt dem Betrieb eine Rechnung für seine Fahrspesen ans Bewerbungsgespräch. «Von einem Spesenersatz war nie die Rede», schreibt Andre H. Er hat das Bewerbungsverfahren geführt und sich für einen anderen Kandidaten entschieden.
Eine Rechnung nach einer Absage hat der Personalchef eines Zürcher KMU noch nie bekommen. Vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 möchte er deshalb wissen: «Wie ist die Rechtslage, müssen wir ihm die Fahrspesen bezahlen?»
Ohne Abmachung zahlt der Bewerber
Grundsätzlich trägt jede Seite die eigenen Kosten bei Vertragsverhandlungen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass dies auch bei Stellenbewerbungen gilt.
Wenn nun ein Kandidat anbietet, für ein persönliches Gespräch anzureisen, so kann er dem potentiellen Arbeitgeber nur dann Reisespesen verrechnen, wenn dies vorgängig ausdrücklich so vereinbart worden ist.
Wie immer gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz:
- Wenn eine Firma von sich aus einen Arbeitnehmenden kontaktiert und zu einem Gespräch bittet. In diesem Fall trägt sie die Reise- und allfälligen Übernachtungskosten für die von ihr gewünschten Vertragsverhandlungen.
- Der Arbeitgeber muss die Bewerbungsspesen eines Kandidaten bezahlen, wenn er sich im Laufe der Vertragsverhandlungen unredlich verhält. Zum Beispiel, wenn er eine Stelle ausschreibt, die es gar nicht zu besetzen gibt oder wenn er einen Bewerber nicht darauf hinweist, dass seine Bewerbung und auch seine Anreise zum Vorstellungsgespräch gar keinen Sinn macht. Dies könnte der Fall sein, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel nicht über eine für die Einstellung notwendige Bewilligung verfügt.
Ein Hinweis in der Einladung schafft Klarheit
Um Missverständnissen und Auseinandersetzungen vorzubeugen, weisen viele Betriebe in der Einladung zu eine Vorstellungsgespräch darauf hin, ob und welchen Teil der Reise und Übernachtungsspesen sie den Kandidaten ersetzen.
Denn: Wer sich ernsthaft um eine Stelle bemüht und seine Chance nicht gleich verspielen möchte, wird nach einer Einladung kaum als erstes nachfragen, ob er für den Aufwand später Rechnung stellen darf.