Ferien - «Habe ich Anrecht auf ein freies Wochenende nach den Ferien?»
Eine Ferienwoche umfasst laut Gesetz sieben Tage. Dies gilt auch für Teilzeitangestellte und für Arbeitnehmende, die unregelmässig arbeiten. «Espresso» erklärt die Rechtslage.
Laut Obligationenrecht müssen Angestellte mindestens einmal pro Jahr zwei zusammenhängende Wochen Ferien beziehen.
Weil das Gesetz beim Ferienanspruch von «Wochen» spricht, müssen Angestellte das Wochenende vor oder nach den Ferien auch arbeitsfrei haben.
Im Beispiel einer «Espresso»-Hörerin, die in einem Spital in der Pflege arbeitet, bedeutet das: Wenn sie zwei Wochen Ferien bezieht, gehört im Mindesten ein Wochenende vor oder nach den Ferienwochen dazu.
Weil Ferien der Erholung dienen, sollen sie, wenn möglich, am Stück und nicht tageweise bezogen werden.
Den Zeitpunkt der Ferien bestimmt der Arbeitgeber. Er muss nach Möglichkeit Rücksicht auf die Bedürfnisse seiner Angestellten nehmen.
Eltern mit schulpflichtigen Kindern beispielsweise können verlangen, einen Teil ihrer Ferien während der Schulferien zu beziehen. Arbeiten in einem Team mehrere Angestellte mit Kindern, so muss der Arbeitgeber die Ferien so zuteilen, dass niemand benachteiligt wird.
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