Vorstellungsgespräch und Probearbeiten im Hotel Restaurant Sonne Seuzach waren erfolgreich, der Chef sehr nett, der Vertrag unterzeichnet – die Servicemitarbeiterin aus Winterthur happy. In den Ferien bekommt sie den Arbeitsplan zugeschickt – nur wenige Tage später dann aber der Hammer: In einem weiteren Mail schreibt ihr der Chef des Restaurants: «Sie werden in den nächsten Tagen einen eingeschriebenen Brief von uns erhalten. In diesem Brief ist Ihre Kündigung.»
Ein Schock für die Servicemitarbeiterin, zumal diese Kündigung noch vor ihrem ersten Arbeitstag erfolgt und sie kurz zuvor ihre alte Arbeitsstelle gekündigt hat. Man habe zu viele Leute eingestellt, steht im Kündigungsschreiben. Die Mutter von zwei Kindern steht ohne Job und ohne Geld da, sie wäre auf die 80-Prozent-Stelle angewiesen.
Unterstützung von der Frauenzentrale und Freunden
Sofort geht sie aufs RAV, dort zeigt man ihr ein Stelleninserat mit einer möglichen Stelle – ein zweiter Hammer: Die Sonne Seuzach sucht neue Servicekräfte.
Die Frau lässt sich in der Frauenzentrale Winterthur von einer Anwältin beraten und schreibt dem Chef der Sonne Seuzach einen Brief. Sie fordert Lohn für die erste Arbeitswoche – rund 900 Franken –, da im Vertrag steht, dass die Kündigungsfrist in der Probezeit sieben Tage betrage. Ausserdem möchte sie wissen, warum ihr gekündigt wurde und die Sonne gleichzeitig neue Mitarbeitende sucht.
Lohnforderung ignoriert
Auf die Lohnforderung geht der Chef der Sonne nicht ein und die ausgeschriebene Stelle sei nicht für den Frühstücksdienst, um den es sich bei der Stelle der Servicemitarbeiterin gehandelt hätte, sondern um eine reguläre Servicestelle mit Zimmerstunde, Spätdienst und Wochenenddienst. Ob die Frau diese Stelle antreten möchte, wird sie nicht gefragt.
Ein weiterer eingeschriebener Brief eines Anwalts mit der gleichen Lohnforderung bleibt unbeantwortet.
«Espresso» schaltet sich ein
Daraufhin meldet sich die Servicemitarbeiterin beim Konsumentenmagazin «Espresso». Drei E-Mails und ein Telefongespräch später verweist der Chef der Sonne Seuzach auf seine Anwältin. Diese wiederum schreibt dem Anwalt der Servicemitarbeiterin unter anderem, es habe keine Freistellung gegeben und auch keine Arbeit, deshalb bestehe auch kein Lohnanspruch. Man wolle die Angelegenheit jedoch in Kürze erledigen und biete der Mitarbeiterin einen Betrag von 800 Franken an.
Die Servicemitarbeiterin nimmt das Angebot an, obwohl es nicht der ganze geforderte Betrag ist. Sie ist einfach nur froh, dass die Geschichte nun ein Ende hat. «Aber ohne die Hilfe von Freunden und von ‹Espresso› hätte ich das niemals geschafft.»