Die Rechtslage kurz erklärt:
- Ob Angestellte einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, wenn sie zu Hause bleiben und ihre Kinder betreuen müssen, ist rechtlich umstritten. Manche Firmen geben Angestellten bis zu fünf bezahlte freie Tage, um sich zu organisieren. Andere verlangen, dass Angestellte dafür Ferien einziehen.
- Auch wenn die rechtliche Lage noch nicht geklärt ist: Arbeitgeber wie Arbeitnehmer haben eine Schadenminderungspflicht. Der Bundesrat erwartet von Arbeitgebern, dass sie sich gegenüber ihren Angestellten «kulant» zeigen. Von Angestellten darf erwartet werden, dass sich beide Eltern bei der Betreuung abwechseln und dass sie so rasch als möglich eine Betreuung organisieren.
- Vielerorts schliessen sich Eltern zu Gruppen zusammen und wechseln sich bei der Betreuung ihrer Kinder ab. Verletzt sich ein Kind, so kommt seine Krankenkasse für die Behandlungskosten auf. Bei unentgeltlichen Gefälligkeiten haften Betreuerinnen und Betreuer nur bei groben Sorgfaltspflichtverletzungen.
- Entschliessen sich Eltern, ihr Kind nicht mehr in den Hort zu schicken, obwohl dieser noch offen ist, so müssen sie das vereinbarte Entgelt dennoch weiterbezahlen. Rechtlich gesehen verzichten sie auf eine Leistung, obwohl diese erbracht werden kann.