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Arbeitsrecht Kündigung in der Probezeit: Recht auf Ferien?

«Espresso»-Hörerin Cornelia Fuhrer hat ihre Stelle bereits in der Probezeit gekündigt. Nun fragt sie sich, ob sie vom Arbeitgeber für die Zeit der rund dreimonatigen Anstellung Ferientage zu Gute hat.

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Kündigung in der Probezeit: Gibt es ein Recht auf Ferien?
aus Espresso vom 11.08.2010.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 56 Sekunden.

Ja, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Das Schweizer Arbeitsrecht gibt dem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Ferien.

Wenn man nicht ein ganzes Jahr am gleichen Ort arbeitet, steht einem trotzdem der entsprechende Anteil an Ferien zu.

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