Ja, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Das Schweizer Arbeitsrecht gibt dem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Ferien.
Wenn man nicht ein ganzes Jahr am gleichen Ort arbeitet, steht einem trotzdem der entsprechende Anteil an Ferien zu.
«Espresso»-Hörerin Cornelia Fuhrer hat ihre Stelle bereits in der Probezeit gekündigt. Nun fragt sie sich, ob sie vom Arbeitgeber für die Zeit der rund dreimonatigen Anstellung Ferientage zu Gute hat.
Ja, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Das Schweizer Arbeitsrecht gibt dem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Ferien.
Wenn man nicht ein ganzes Jahr am gleichen Ort arbeitet, steht einem trotzdem der entsprechende Anteil an Ferien zu.
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