Die meisten Angestellten haben den Lohn Ende Monat auf dem Konto. Bei einer «Espresso»-Hörerin aus dem Kanton Bern ist das anders. Sie arbeitet im Stundenlohn. Ihr Lohn kommt erst in der zweiten Hälfte des nächsten Monats. Ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen geht es gleich.
Einige Angestellte würden gar regelmässig in finanzielle Notlagen kommen, sagt die Frau dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Der Chef sage, der Lohn könne erst dann ausbezahlt werden, weil die Listen mit den tatsächlich gearbeiteten Stunden jeweils noch rapportiert und erfasst werden müssten. Das brauche seine Zeit. Die «Espresso»-Hörerin will wissen, ob sie das so akzeptieren muss.
Bezahlung bis Monatsende
Rechtlich gesehen ist die Situation klar: Im Gesetz steht, dass der Lohn Ende jedes Monats auszurichten ist. Erlaubt sind grundsätzlich nur kürzere Zahlungsfristen. Auch das Bundesgericht hat klar entschieden, dass es unzulässig ist, den Lohn für die geleistete Arbeit erst im nächsten Monat zu überweisen. Soweit die Theorie.
Gesamtarbeitsverträge (GAV) dürfen längere Zahlungsabstände vorsehen. Es lohnt sich, sich zu erkundigen, ob es in der entsprechenden Branche einen GAV gibt und ob der Betrieb darum den Stundenlohn auch später abrechnen darf.
Aber auch wenn in einem Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag etwas anderes abgemacht wurde, gibt es Regeln, an die sich ein Betrieb halten muss. So sagt das Bundesgericht, dass Lohnzahlungen nach dem 15. des Folgemonats nicht zulässig und entsprechende Abmachungen ungültig sind.
Für die betroffene Hörerin heisst das: Wenn es in ihrer Branche einen Gesamtarbeitsvertrag gibt, könnte eine entsprechende Auszahlung bis maximal zum 15. des Folgemonats gelten. Auch zu überprüfen ist, was arbeitsvertraglich geregelt ist. Wurde jedoch nichts festgelegt, so müsste ihr Lohn ganz klar Ende jedes Monats ausgezahlt werden.
Das Problem liegt darin, dass der Gesetzgeber nicht daran gedacht hat, den Stundenlohn zu regeln. Unternehmen können die Regelung, dass der Lohn bis am letzten Tag vom Monat auf dem Konto sein muss, teilweise schlecht einhalten, da sie für die Stundenabrechnungen mehr Zeit brauchen. Jedoch darf der Arbeitgeber dieses Problem auf keinen Fall auf die Angestellten abwälzen, denn diese müssen ihre Rechnungen bezahlen können.
Lösung für Angestellte im Stundenlohn
Eine denkbare Lösung wäre, dass der Arbeitgeber den Lohn bis Ende Monat schätzt, und zwar gemäss Arbeitsplaneinteilung. Im Folgemonat könnte dann korrigiert werden, falls zu wenig Lohn bezahlt wurde. So kann verhindert werden, dass Angestellte am Ende des Monats ohne Lohn dastehen und sich Sorgen machen müssen, ihren finanziellen Pflichten nachkommen zu können.