Die Rechtslage kurz erklärt:
Die schlechte Nachricht vorweg: Ein Chef darf von seinen Angestellten tatsächlich verlangen, dass sie für den Gang zur Toilette «ausstempeln». Tönt kleinkariert – ist es auch. Rechtlich ist es aber zulässig.
In den meisten Betrieben gehört das «Verrichten der Notdurft» zur bezahlten Arbeitszeit, ebenso gelegentliche Rauchpausen. Was vielen Angestellten als Selbstverständlichkeit erscheint, ist jedoch rechtlich kompliziert.
Das Recht auf Pausen ist im Arbeitsgesetz geregelt: Im Gesetz steht aber nichts zum Grund der Pausen. Es heisst einzig, dass Angestellte Anspruch auf regelmässige Pausen haben. Wofür sie die Pausen nutzen wollen, spielt keine Rolle. Geregelt ist die Länge der Pausen. Sie hängt von der täglichen Arbeitszeit ab:
- Beträgt die Arbeitszeit mehr als 5 ½ Stunden, haben Angestellte Anspruch auf eine Pause von einer Viertelstunde
- Beträgt die Arbeitszeit mehr als 7 Stunden, gibt es eine halbe Stunde Pause
- Beträgt die Arbeitszeit mehr als 9 Stunden: Mindestens eine Stunde Pause
Zusätzliche Pausen sind nach dem Arbeitsgesetz nicht bezahlte Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass Mitarbeitende entweder in denen ihnen zustehende Pausen zur Toilette gehen oder für zusätzliche Pausen ausstempeln. Immerhin: Im Gegensatz zur Rauch-Pause darf er eine WC-Pause nicht verbieten.