Karl hat am Jassabend mit seinen Kollegen im Restaurant «Rössli» ordentlich gebechert. Auf dem Parkplatz wird ihm klar: So darf er nicht nach Hause fahren. Kurz entschlossen setzt er sich in sein Auto, klappt den Sitz zurück und schläft rasch ein.
Doch bald klopft ein Passant ans Fenster. Im Auto übernachten sei verboten. Karl widerspricht. In seinem Auto könne er machen, was er wolle. Doch darf man im Auto übernachten? Darf man das?
Die Antwort
Jein. Diese Frage ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. In einzelnen Kantonen oder Gemeinden gilt das Übernachten im Auto als wildes Campieren und ist ausdrücklich verboten. Andernorts ist es ausdrücklich erlaubt.
Sieht weder ein Gesetz noch eine Gemeinde- oder Polizeiverordnung etwas zu diesem Thema vor, so darf man davon ausgehen, dass im Auto übernachten – in Ausnahmefällen – geduldet wird.
Wer wie Karl im Auto seinen Rausch ausschlafen möchte, sollte dies nicht mit eingestecktem Schlüssel auf dem Fahrersitz tun, sondern besser den Rücksitz wählen. Immer wieder kommen Autofahrer in Erklärungsnot, wenn sie hinter dem Steuerrad mit eingestecktem Schlüssel und zu viel Promille im Blut von der Polizei kontrolliert werden. In dieser Situation müsste ein Autofahrer die Polizei überzeugen, dass er nicht fahren wollte.