Karla geht gerne ins Kino. Weil ihr aber das Popcorn im Kino zu teuer ist, bringt sie sich selber eine Tüte mit. Das gehe nicht, sagt ihr der Ticket-Kontrolleur. Mitgebrachte Snacks dürfe man nicht in den Kinosaal nehmen. Sie müsse das Popcorn abgeben.
Karla wird wütend. Sie lasse sich nicht vorschreiben, was sie im Kino esse. Doch darf man den eigenen Snack mit ins Kino nehmen? Darf man das?
Die Antwort
Ja. Es ist gestattet, im Kino mitgebrachte Snacks zu verzehren. Allerdings haben die Kino-Unternehmen das Recht, eine Hausordnung aufzustellen und darin festzuhalten, was im Kino erlaubt ist und was nicht.
Es wäre zulässig, wenn ein Kino im Rahmen einer solchen Hausordnung das Mitbringen und Verzehren von eigenen Snacks verbietet. Auf eine solche Regelung müssen Kunden jedoch rechtzeitig hingewiesen werden. Entweder über die Website oder an der Kasse beim Kauf des Tickets.
Die allermeisten Kino-Hausordnungen kennen kein solches Verbot. Dennoch ist klar: Verschmutzt ein Gast mit mitgebrachten Snacks die Sitze oder fühlen sich andere Gäste durch Geruchsimmissionen belästigt, darf ihn der Betriebsleiter vor die Türe stellen.
Das gleiche gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln: Es ist zulässig, dass Verkehrsbetriebe den Verzehr von Esswaren verbieten. Damit ein solches Verbot gültig ist, braucht es auch hier eine vertragliche Grundlage. Die Verkehrsbetriebe müssten also ihre Allgemeinen Bestimmungen anpassen. In Basel ist das bereit geschehen. Dort ist der Verzehr von Esswaren in Tram und Bus nicht mehr gestattet.