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Darf man das? Hund beisst Hund: Wer muss bezahlen?
Aus Kassensturz vom 19.03.2013.
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Darf man das? Darf man eine Hundeattacke verrechnen?

Karl geht mit seinem Hund spazieren. Ihm begegnet ein anderer Hundebesitzer. Die beiden Hunde geraten miteinander in Streit. Karls Hund wird dabei verletzt. Ein Ohr muss vom Tierarzt genäht werden. Darf Karl dem anderen Hundehalter die Kosten für den Tierarzt in Rechnung stellen? Darf man das?

Ein Halter muss für den Schaden, den sein Tier anrichtet, aufkommen. Allerdings nur, wenn er es nicht richtig beaufsichtigt hat.

Was heisst richtig beaufsichtigen?

Beisst zum Beispiel ein freilaufender Hund einen angeleinten Artgenossen, so wird der Halter des freilaufenden Hundes für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Weil der Hund nicht angeleint war, hat sein Besitzer rechtlich gesprochen nicht «alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt bei der Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres» walten lassen. Ob ein Tier korrekt beaufsichtigt wurde, prüfen die Gerichte immer anhand der konkreten Umstände. Hinsichtlich der Beaufsichtigung gelten jedoch strenge Massstäbe. Übliche Vorsichtsmassnahmen oder ein aus der Sicht des Halters entschuldbares Verhalten reichen in der Regel nicht, um sich von der Haftung zu befreien. Ein Schild am Gartenzaun «Warnung vor dem Hunde» genügt also nicht, um vor einem freilaufenden Hund zu warnen, wenn dieser aggressiv ist.

Geraten sich nun zwei Hunde in die Wolle, die beide nicht angeleint sind, zum Beispiel auf einer Hundewiese, so bleibt jeder Hundehalter auf dem eigenen Schaden sitzen. Allerdings nur dann, wenn die Hunde regelmässig friedlich auf der Hundewiese spielen, nicht aggressiv oder heikel auf andere Hunde reagieren. Unter diesen Umständen dürfen Hunde von der Leine gelassen werden. Ihre Halter verletzen damit keine Sorgfaltspflicht und können deshalb nicht zur Kasse gebeten werden. Ganz anders natürlich, wenn der Halter den Leinenzwang ignoriert oder sein Hund schon früher zugebissen hat.

Wer gilt als «Halter» eines Tieres?

Tiere und Recht

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Weitere Informationen zum Thema Tierhaltung finden Sie hier.

Im Obligationenrecht ist ausdrücklich vom «Tierhalter» die Rede, nicht etwa vom «Eigentümer». Das bedeutet, dass auch ein Tierhalter in die Pflicht genommen werden kann, dem das Tier nicht gehört. Wer regelmässig mit einem Hund spazieren geht, kann als Halter zur Kasse gebeten werden, wenn er den Hund nicht richtig beaufsichtigt und sich dieser zum Beispiel in einem Goldfischteich vergnügt.

Welche Kosten sind zu übernehmen?

Wird ein Tierhalter haftbar, muss er den entstandenen Schaden bezahlen. Zum Beispiel die Tierarztkosten, wenn ein anderer Hund verletzt worden ist, eventuell sogar ein Schmerzensgeld, wenn das Tier eingeschläfert werden muss.

Zahlt eine Versicherung?

Verfügt ein Halter über eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt diese die Schäden, die der Hund verursacht hat. Unabhängig davon, ob ihm das Tier gehört oder nicht. Hat der Halter seine Aufsichtspflicht jedoch grob vernachlässigt, muss er mit Kürzungen rechnen. Auch «Opfer» müssen unter Umständen mit einer Kürzung der Versicherungsleistungen rechnen: Dann zum Beispiel, wenn sie gebissen werden, weil sie den Hund gereizt oder provoziert haben.

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Darf man das? Studiogespräch mit Gabriela Baumgartner, Rechtsexpertin Kassensturz/Espresso
Aus Kassensturz vom 19.03.2013.
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