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Darf man das? Darf man Liegen am Pool «entern»?

Karla macht Ferien. Am Morgen geht sie zum Hotelpool. Doch alle Liegen sind bereits mit einem Handtuch belegt. Karla ärgert sich. Kurzerhand entfernt sie ein Handtuch und legt sich auf die Liege. Doch darf Karla ein Handtuch von einer reservierten Liege einfach so wegnehmen? Darf man das?

Ja. Gäste müssen die allgemein zugänglichen Einrichtungen in einer Hotelanlage mit anderen teilen. Rechtlich gesprochen: Ein Gast hat an einem Liegestuhl kein alleiniges Benutzungsrecht.

Wer schon im Morgengrauen zum Pool schleicht und «seinen» Liegestuhl mit einem Strandtuch «reserviert», verhält sich rücksichtslos gegenüber anderen Gästen und verletzt damit das Gesetz. Das Mietrecht verbietet den übermässigen Gebrauch einer gemieteten Sache.

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Um Streit zwischen ferienhungrigen Gästen zu vermeiden, gelten in vielen Hotels auch am Pool entsprechende Haus-Regeln: Eigenmächtige Platzreservierungen sind verboten oder die Liegestühle werden den Gästen je nach Arrangement fix zugeteilt. So, wie zum Beispiel die Plätze im Speisesaal.

Tücher dürfen nicht konfisziert werden

Zuwiderhandlungen werden unterschiedlich geahndet: Es gibt Hotels, in denen das Personal die auf den Liegestühlen deponierten Tücher einsammelt. Das ist rechtlich betrachtet zulässig, sofern der Eigentümer sein Tuch zurückbekommt.

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Auch wenn sich ein Gast ungebührlich aufführt, ihm sein Eigentum vorenthalten darf der Hotelier deswegen nicht. Das gleiche gilt selbstverständlich für andere Gäste.

Sind die Liegestühle nicht fix zugeteilt, bleibt die Frage, wie lange ein Gast «seinen» in Besitz genommenen Liegestuhl verlassen darf. Schwimmen oder etwas essen gehen, dürfte weder als rücksichtslos noch als übermässige Nutzung gelten.

Wer aber einen Liegestuhl stundenlang in Beschlag nimmt, ohne ihn zu nutzen, muss unter Umständen mit Sanktionen des Hotels rechnen, ganz bestimmt wird man sich den Zorn anderer Gäste auf sich ziehen. Beides ist der Erholung wenig dienlich.

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