Karls Chef beauftragt ihn, für ein Meeting nach Berlin zu fliegen. Doch Karl weigert sich. Fliegen schade der Umwelt, er wolle lieber mit dem Zug nach Berlin fahren. Sein Chef sagt, das dauere viel zu lange. Er müsse das Flugzeug nehmen. Doch darf Karls Chef vorschreiben, für die Geschäftsreise das Flugzeug zu benutzen? Darf man das?
Die Antwort
Ja. Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht. Es ist an ihm, zu entscheiden, wohin und mit welchen Verkehrsmitteln seine Angestellten zu beruflichen Zwecken reisen.
Allerdings hat ein Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitenden auch eine Fürsorgepflicht. Er muss ihre Gesundheit und ihre Persönlichkeit so gut wie möglich schützen. Leidet ein Mitarbeiter an Flugangst oder hat er ethische Einwände gegen eine Flugreise, so müsste ein Arbeitgeber Rücksicht nehmen, wenn für die geplante Reise ein alternatives Verkehrsmittel in Frage käme.
In diesem Fall müsste ein Mitarbeiter gewillt sein, sich an zusätzlichen Kosten zu beteiligen und den zusätzlichen Zeitaufwand mit Freizeit auszugleichen.