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«Darf man das?»: Sitzplätze mit Jacken besetzen
Aus Kassensturz vom 22.05.2018.
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Knigge im Konzert Darf man Sitzplätze mit Jacken und Taschen besetzen?

Karl geht an ein Konzert. Eine Stunde vor der Aufführung legt er seine Jacke auf einen Platz und geht an die Bar. Als er zurückkommt, sitzt eine Frau auf seinem Platz. Karl schickt sie weg. Er habe den Platz reserviert. Die Frau weigert sich. Doch darf man einen Platz reservieren? Darf man das?

Nein. Karl darf den Platz nicht mit seiner Jacke reservieren. Wer ein Ticket für ein Konzert kauft, erwirbt sich damit das Recht, die Vorstellung auf einem Sitzplatz anzuschauen.

Einen Platz nach der Türöffnung zu belegen um bis zum Vorstellungsbeginn etwas anders zu machen, ist im Ticketpreis jedoch nicht inbegriffen. Rechtlich gesprochen handelt es sich in solchen Fällen um eine «übermässige» Nutzung.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet Fragen aus dem Alltag. Hier geht's zu den gesammelten Werken.

Aufs WC gehen ist rechtlich unproblematisch

Etwas anderes wäre natürlich, wenn Karl den Platz verlassen möchte, um auf die Toilette oder kurz an die frische Luft zu gehen. Um Streit zwischen den Gästen zu vermeiden, verkaufen heute ohnehin die meisten Veranstalter nummerierte Tickets. So hat jede und jeder seinen Platz.

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«Darf man das?»: Antwort von Gabriela Baumgartner
Aus Kassensturz vom 22.05.2018.
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