Karla möchte eine Lohnerhöhung. Bevor sie von ihrer Chefin mehr Lohn verlangt, fragt sie ihre Arbeitskolleginnen und -kollegen, wie viel sie verdienen. Ein Kollege bekommt die Unterhaltung mit. «Stopp!», sagt er. Am Arbeitsplatz über den Lohn zu sprechen, sei verboten. «Unsere Chefin hat das untersagt.» Doch: Darf die Chefin ihren Angestellten verbieten, sich über den Lohn auszutauschen? Darf man das?
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Die Antwort:
Nein. Zwar sind Angestellte gegenüber dem Arbeitgeber zu loyalem Verhalten verpflichtet. Sie dürfen nichts tun, was dem Betrieb schaden könnte, und sie müssen geschäftliche Geheimnisse für sich behalten.
Das Bundesgericht hat aber entschieden, dass der Lohn kein Geschäftsgeheimnis ist. Angestellte dürfen also untereinander ihre Löhne vergleichen. Dies gilt auch dann, wenn im Vertrag etwas anderes steht. Ein Arbeitgeber darf seinen Angestellten weder im Arbeitsvertrag noch über ein Reglement verbieten, über ihre Löhne zu reden. Ein solches Verbot wäre deshalb unzulässig, weil das Gleichstellungsgesetz explizit Lohndiskriminierung verbietet und betroffenen Angestellten das Recht gibt, im Falle einer Diskriminierung den Lohn nachzufordern. Ein vertragliches Verbot, über den Lohn zu sprechen, würde deshalb gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen.
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