Karla ist mit dem Auto unterwegs zu einem wichtigen Termin: Zu einem Vorstellungsgespräch …. Doch darf man sich beim Fahren die Haare kämmen. Darf man das?
Antwort: Nein. Karla muss beim Fahren auf die Strasse und den Verkehr achten. Die Verkehrsregelverordnung schreibt vor, dass Automobilistinnen und Automobilisten keine «Verrichtungen vornehmen dürfen, welche die Bedienung des Fahrzeuges erschweren».
Wer sich beim Fahren die Haare kämmt, verletzt die Verkehrsregelverordnung. Dies, weil man beim Kämmen den Blick von der Strasse weg auf den Spiegel richten muss. Das Bundesgericht verurteilte einen Fahrer, der sich auf der Autobahn mit 120 Stundenkilometer die Haare kämmte und dabei für rund eine Minute die Kontrolle über seinen Wagen verlor und Schlangenlinien fuhr.
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In diesem Beispiel stufte das Bundesgericht das Verschulden des Mannes als mittelschwer ein und bestrafte ihn mit einer Busse. Zudem musste er den Fahrausweis für einen Monat abgeben. Hätte sich der Automobilist in einer schleichend vorankommenden Kolonne um sein Äusseres gekümmert, wäre er milder bestraft worden.
Entscheidend ist also, wie gross die Ablenkung ist und welche Gefahr in dieser Situation von einer Lenkerin oder einem Lenker ausgeht. Das gilt übrigens auch beim Rauchen, Trinken, Musikhören und beim Telefonieren am Steuer.