Karl liebt Tiere über alles. Beim Joggen durch den Wald hört er, dass Jäger unterwegs sind. Karl hat Mitleid mit den Rehen und Hasen. Er möchte die Tiere beschützen. Kurzum beschliesst er, mit einer Spielzeugtrompete durch den Wald zu spazieren und mit dem Lärm die Tiere zu verscheuchen.
Der Förster wird wütend: Er solle den Unsinn lassen, das sei verboten. Im Wald Lärm machen sei erlaubt, beharrt Karl. Doch darf man Lärm machen, um Jäger und Jägerinnen zu stören? Darf man das?
Die Abstimmung
Die Antwort
Nein. Im Wald herumlärmen ist grundsätzlich erlaubt. Wenn aber Karl trompetet, um eine Jagdgesellschaft an der Jagd zu hindern, verstösst er gegen das Gesetz.
Konkret: Verboten ist, wenn Karl beispielsweise mit seiner Trompete im Schussfeld vor einem Hochsitz herumrennt, die Jagdgesellschaft am Wegfahren hindert oder einer Jägerin die Waffe entreisst.
Geregelt ist dieser Tatbestand in den Strafbestimmungen des Jagdgesetzes (JSG). Im Artikel 18 heisst es: «Mit Busse bis zu 20’000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung (…) den Jagdbetrieb behindert.» Karl muss aber nicht nur mit einer hohen Busse rechnen, sondern darüber hinaus noch mit einer Strafanzeige wegen Nötigung. Dort droht Busse oder Freiheitsstrafe.
Störungen bei der Jagd kommen nicht sehr oft, aber immer mal wieder vor. In aller Regel verzichten die Jagdgesellschaften in solchen Situationen darauf, die Polizei einzuschalten und verschieben ihre Jagd auf einen anderen Tag.